Sitzung: 19.02.2015 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0852/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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1. Kenntnisnahme Die Entscheidung des Gemeindewahlleiters vom 19.
Januar 2015 gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes
(NKWG), dass der durch das Ausscheiden des Ratsherrn Bernhard Schwanzar frei
gewordene Sitz im Rat der Stadt Jever auf die nächste Ersatzperson des
Wahlvorschlages der Partei „BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)“ Frau Almuth
Thomßen, Stadlander Weg 9, 26441 Jever, übergeht, wird zur Kenntnis genommen. 2. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung Frau Almuth Thomßen wird durch Herrn Bürgermeister
Jan Edo Albers auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen
Kommunalververfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten
(Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen
und von ihm gemäß § 60 NKomVG verpflichtet (siehe Anlage). |
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Bürgermeister Albers übernimmt die förmliche Verpflichtung.
Bürgermeister Albers weist Frau Thomßen auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG (siehe Anlage). Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.