Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Kenntnisnahme

 

Die Entscheidung des Gemeindewahlleiters vom 19. Januar 2015 gemäß § 44 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der durch das Ausscheiden des Ratsherrn Bernhard Schwanzar frei gewordene Sitz im Rat der Stadt Jever auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei „BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)“ Frau Almuth Thomßen, Stadlander Weg 9, 26441 Jever, übergeht, wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Pflichtenbelehrung und Verpflichtung

 

Frau Almuth Thomßen wird durch Herrn Bürgermeister Jan Edo Albers auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalververfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hingewiesen und von ihm gemäß § 60 NKomVG verpflichtet (siehe Anlage).

 

 


Bürgermeister Albers übernimmt die förmliche Verpflichtung.

 

Bürgermeister Albers weist Frau Thomßen auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NkomVG (siehe Anlage). Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.