Sitzung: 23.02.2015 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0850/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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§ 3 der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum
für Familien mit Kindern erhält folgende Fassung: Die Förderung erfolgt dadurch, dass die Stadt Jever
den Antragsberechtigten einen Nachlass bzw. Zuschuss beim Kauf eines
Grundstückes oder Hauses gewährt. Als förderfähig gelten alle im Stadtgebiet
Jever zum Verkauf angebotenen Wohnhäuser und Baugrundstücke. Antragsberechtigte mit einem nach § 2 anrechenbaren
Kind erhalten einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder beim Kauf eines
Hauses einen Nachlass bzw. Zuschuss von 1.000 € pro Kind. Dies gilt auch für
adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr. § 6 der Richtlinien wird wie folgt geändert: Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2015 in Kraft und
ersetzt die bisherige Richtlinie. |
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Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein und bittet
Frau Bunjes, zum Antrag der SPD-Fraktion auszuführen.
Frau Bunjes erklärt, dass angesichts der aktuellen
Entwicklung der Baugebiete in Jever und des Trends, dass es immer mehr junge
Leute nach Jever ziehe, in den kommenden Jahren nicht mehr alle Anträge auf
Familienförderung nach den bisherigen Bedingungen bedient werden könnten.
Dementsprechend sei es im Interesse der Förderung einer größtmöglichen Zahl von
Familien sinnvoll, den Fördersatz pro Kind zu reduzieren. Sie begrüße
ausdrücklich den zusätzlichen Antrag der Verwaltung, die bisherige Begrenzung
auf zwei Kinder aufzuheben und die Förderung nach der tatsächlichen Anzahl der
Kinder zu gewähren, da dadurch kinderreiche Familien zukünftig stärker
gefördert werden könnten.
Herr Zillmer, Herr Fessel und Herr
Schüdzig erklären, dass ihre Fraktionen den Antrag der SPD-Fraktion
unterstützen, während sich Frau Thomßen für die Beibehaltung der
bestehenden Regelungen der Förderrichtlinien ausspricht.
Nach weiterer, kurzer Diskussion lässt die
Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen: