Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

§ 3 der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern erhält folgende Fassung:

 

Die Förderung erfolgt dadurch, dass die Stadt Jever den Antragsberechtigten einen Nachlass bzw. Zuschuss beim Kauf eines Grundstückes oder Hauses gewährt. Als förderfähig gelten alle im Stadtgebiet Jever zum Verkauf angebotenen Wohnhäuser und Baugrundstücke.  

 

Antragsberechtigte mit einem nach § 2 anrechenbaren Kind erhalten einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder beim Kauf eines Hauses einen Nachlass bzw. Zuschuss von 1.000 € pro Kind. Dies gilt auch für adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

§ 6 der Richtlinien wird wie folgt geändert:

 

Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie.

 

 

 

 


Die Vorsitzende führt in den Sachverhalt ein und bittet Frau Bunjes, zum Antrag der SPD-Fraktion auszuführen.

 

Frau Bunjes erklärt, dass angesichts der aktuellen Entwicklung der Baugebiete in Jever und des Trends, dass es immer mehr junge Leute nach Jever ziehe, in den kommenden Jahren nicht mehr alle Anträge auf Familienförderung nach den bisherigen Bedingungen bedient werden könnten. Dementsprechend sei es im Interesse der Förderung einer größtmöglichen Zahl von Familien sinnvoll, den Fördersatz pro Kind zu reduzieren. Sie begrüße ausdrücklich den zusätzlichen Antrag der Verwaltung, die bisherige Begrenzung auf zwei Kinder aufzuheben und die Förderung nach der tatsächlichen Anzahl der Kinder zu gewähren, da dadurch kinderreiche Familien zukünftig stärker gefördert werden könnten.

 

Herr Zillmer, Herr Fessel und Herr Schüdzig erklären, dass ihre Fraktionen den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen, während sich Frau Thomßen für die Beibehaltung der bestehenden Regelungen der Förderrichtlinien ausspricht.

 

Nach weiterer, kurzer Diskussion lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen: