Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 „Sondergebiet Biogasanlage Alt Moorwarfen“ einzuleiten.

 

Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Energetische Nutzung von Biogas“ und eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft“. Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens einzuleiten.

 

 


Herr Größ führt zur Beschlussvorlage aus und erläutert den Hintergrund für die Unterteilung des Plangebietes in 2 Sondergebiete.

 

Frau Vredenborg erklärt, dass nach ihrer Erinnerung ein Vertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden sollte. Herr Hagestedt führt dazu aus, dass zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein Durchführungsvertrag gehöre, der vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan vom Rat beschlossen werden müsse. Dieser werde im Laufe des Bauleitplanverfahrens zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Auf die Fragen von Frau Feldmann und Herrn Lange, die von einer Erweiterung der Biogasanlage ausgehen, erläutert Herr Größ, dass es dem Grundstückseigentümer nicht um eine Erweiterung der Biogasanlage gehe. Dieses habe der Grundstückseigentümer ausdrücklich sowohl mündlich als auch schriftlich erklärt. Aufgrund der jetzt geltenden Genehmigungen könne dieser keine Optimierung der Anlage vornehmen. Es gehe ihm darum, die Anlage technisch auf den neuesten Stand zu bringen und nicht um eine Erweiterung.

 

Frau Feldmann erkundigt sich, warum ein Bauleitplanverfahren in dieser Sache notwendig sei. Bürgermeister Albers führt aus, dass es seitens der Stadt darum gehe, die dortige Situation städtebaulich zu beordnen. Über einen Bebauungsplan könne die Stadt konkrete Festsetzungen treffen und habe es darüber in der Hand, was dort baurechtlich möglich sein solle.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: