Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss beschließt, das Verfahren
für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 100 „Sondergebiet
Biogasanlage Alt Moorwarfen“ einzuleiten. Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist
die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Energetische
Nutzung von Biogas“ und eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft“.
Der Geltungsbereich ist der dieser Beschlussvorlage beigefügten
Übersichtskarte zu entnehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen
Schritte für die Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens einzuleiten. |
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Herr Größ führt zur Beschlussvorlage aus und
erläutert den Hintergrund für die Unterteilung des Plangebietes in 2
Sondergebiete.
Frau Vredenborg erklärt, dass nach ihrer Erinnerung ein
Vertrag mit dem Grundstückseigentümer geschlossen werden sollte. Herr
Hagestedt führt dazu aus, dass zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ein
Durchführungsvertrag gehöre, der vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan
vom Rat beschlossen werden müsse. Dieser werde im Laufe des
Bauleitplanverfahrens zur Beschlussfassung vorgelegt.
Auf die Fragen von Frau Feldmann
und Herrn Lange, die von einer Erweiterung der Biogasanlage ausgehen,
erläutert Herr Größ, dass es dem Grundstückseigentümer nicht um eine
Erweiterung der Biogasanlage gehe. Dieses habe der Grundstückseigentümer
ausdrücklich sowohl mündlich als auch schriftlich erklärt. Aufgrund der jetzt
geltenden Genehmigungen könne dieser keine Optimierung der Anlage vornehmen. Es
gehe ihm darum, die Anlage technisch auf den neuesten Stand zu bringen und
nicht um eine Erweiterung.
Frau Feldmann erkundigt sich, warum ein
Bauleitplanverfahren in dieser Sache notwendig sei. Bürgermeister Albers
führt aus, dass es seitens der Stadt darum gehe, die dortige Situation
städtebaulich zu beordnen. Über einen Bebauungsplan könne die Stadt konkrete
Festsetzungen treffen und habe es darüber in der Hand, was dort baurechtlich
möglich sein solle.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: