a)    Herr Schüdzig beklagt, dass die Schulbusse über die Wohngebiete Moorweg und Siabbenmoor fahren. Die Verwaltung möge klären, ob dies zulässig sei. Anmerkung der Verwaltung: Zuständig für die Buslinienführung ist die Landesnahverkehrsbehörde in Hannover.

 

b)   Frau Bunjes fragt an, ob es Pläne gebe, in der ehemaligen Standortverwaltung an der Rahrdumer Straße Asylbewerber unterzubringen.

Herr Rüstmann teilt hierzu mit, dass er von einer geplanten Unterbringung von Asylbewerbern nichts wisse. Die Stadt habe die in größerer Zahl zugewiesenen Flüchtlinge bislang dezentral in einzelnen städtischen und angemieteten Wohnungen untergebracht, und daran würde sich auch in Zukunft nichts ändern.

 

c)    Frau Rasenack bittet um Prüfung, inwiefern die vom Land für die Drittkräfte in Krippen gewährten Personalkostenzuschüsse  bei den Krippengebühren berücksichtigt werden könnten.

Herr Rüstmann erwidert, dass die gewährten Zuschüsse im Haushaltsplan 2015 als Ertrag enthalten seien. Sofern eine Berücksichtigung bei den Gebühren erfolgen solle, würde dadurch das Haushaltsdefizit steigen.

 

d)   Frau Rasenack bemängelt die kurzfristige Terminierung der Bürgerbeiteiligung im Rahmen des Demografiechecks.

Herr Rüstmann teilt mit, dass die NLG als Projektträger den Termin kurzfristig festgesetzt habe.