Sitzung: 19.03.2015 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0850/2011-2016
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§ 3 der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum
für Familien mit Kindern erhält folgende Fassung: Die Förderung erfolgt dadurch, dass die Stadt Jever
den Antragsberechtigten einen Nachlass bzw. Zuschuss beim Kauf eines
Grundstückes oder Hauses gewährt. Als förderfähig gelten alle im Stadtgebiet
Jever zum Verkauf angebotenen Wohnhäuser und Baugrundstücke. Antragsberechtigte mit einem nach § 2 anrechenbaren
Kind erhalten einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder beim Kauf eines
Hauses einen Nachlass bzw. Zuschuss von 1.000 € pro Kind. Dies gilt auch für
adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege bis zum vollendeten 18.
Lebensjahr. § 6 der Richtlinien wird wie folgt geändert: Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2015 in Kraft und
ersetzt die bisherige Richtlinie. |
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Auf Nachfrage von Frau Glaum
erläutert Herr Rüstmann kurz den Sachverhalt.
Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: