Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

§ 3 der Richtlinien zur Förderung von Wohneigentum für Familien mit Kindern erhält folgende Fassung:

 

Die Förderung erfolgt dadurch, dass die Stadt Jever den Antragsberechtigten einen Nachlass bzw. Zuschuss beim Kauf eines Grundstückes oder Hauses gewährt. Als förderfähig gelten alle im Stadtgebiet Jever zum Verkauf angebotenen Wohnhäuser und Baugrundstücke.  

 

Antragsberechtigte mit einem nach § 2 anrechenbaren Kind erhalten einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder beim Kauf eines Hauses einen Nachlass bzw. Zuschuss von 1.000 € pro Kind. Dies gilt auch für adoptierte Kinder und Pflegekinder in Dauerpflege bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

§ 6 der Richtlinien wird wie folgt geändert:

 

Diese Richtlinie tritt zum 01.04.2015 in Kraft und ersetzt die bisherige Richtlinie.

 

 

 

 


Auf Nachfrage von Frau Glaum erläutert Herr Rüstmann kurz den Sachverhalt.

 

Sodann beschließt der Rat der Stadt Jever: