Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Leistungsprofil Angebote von verschiedenen Anbietern für die Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der Stadt Jever einzuholen.

 

 


Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage. Im Regelfall solle ein Einzelhandelsentwicklungskonzept alle 5 Jahre aktualisiert werden; jetzt solle dieses erst nach 7 Jahren erfolgen.

 

Frau Feldmann fragt an, ob es wirklich notwendig sei, so viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Bauleitplanverfahren vorantreiben zu können. Herr Größ erwidert, dass eine Aktualisierung auf jeden Fall erforderlich sei, da der Einzelhandel einem ständigen Wandel unterliege. Außerdem habe die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer die Aktualisierung wegen der sich ständig ändernden Rechtsprechung empfohlen.

 

Frau Feldmann erklärt, dass ihrer Ansicht nach nicht alle Empfehlungen des bestehenden Einzelhandelsentwicklungskonzeptes umgesetzt worden seien. Bürgermeister Albers antwortet, dass man die Vorgaben des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes in dem Bebauungsplan Nr. 43 B umgesetzt habe. Dagegen habe der Grundstückseigentümer jedoch geklagt und die Stadt sei daraufhin mit dem Bebauungsplan gescheitert. Aus diesem Grunde sei eine Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes erforderlich, um damit gerichtsfest in die weitere Bauleitplanung für den Standort Mühlenstraße/Sillensteder Straße gehen zu können.

 

Frau Vredenborg rekapituliert, dass ihrer Erinnerung nach auf Ratschlag eines Professors das Einzelhandelsentwicklungskonzept aufgestellt worden sei. Die Ziele des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes seien auch mit in den Flächennutzungsplan 2009 bei der Festsetzung des zentralen Versorgungsbereiches eingeflossen.

 

Herr Ludewig weist darauf hin, dass die Aktualisierung einige Zeit dauern werde. Da diese Auswirkung auf den Arbeitskreis „Leitbild“ haben könne, bittet er um Auskunft, wie diese in dem Leitbild Berücksichtigung finden können. Bürgermeister Albers erwidert, dass das Leitbild alle 2 Jahre evaluiert werden und nicht starr gelten solle. Dann können  gegebenenfalls Aussagen aus dem aktualisierten Einzelhandelsentwicklungskonzept mit ins Leitbild aufgenommen werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: