Sitzung: 25.03.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Beschlussvorschlag:
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Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß dem dieser
Beschlussvorlage beigefügten Leistungsprofil Angebote von verschiedenen
Anbietern für die Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes der
Stadt Jever einzuholen. |
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Der Vorsitzende verweist auf die vorliegende
Beschlussvorlage. Im Regelfall solle ein Einzelhandelsentwicklungskonzept alle
5 Jahre aktualisiert werden; jetzt solle dieses erst nach 7 Jahren erfolgen.
Frau Feldmann fragt an, ob es wirklich notwendig sei,
so viel Geld in die Hand zu nehmen, um das Bauleitplanverfahren vorantreiben zu
können. Herr Größ erwidert, dass eine Aktualisierung auf jeden Fall
erforderlich sei, da der Einzelhandel einem ständigen Wandel unterliege.
Außerdem habe die Oldenburgische Industrie- und Handelskammer die
Aktualisierung wegen der sich ständig ändernden Rechtsprechung empfohlen.
Frau Feldmann erklärt, dass ihrer Ansicht nach nicht
alle Empfehlungen des bestehenden Einzelhandelsentwicklungskonzeptes umgesetzt
worden seien. Bürgermeister Albers antwortet, dass man die Vorgaben des
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes in dem Bebauungsplan Nr. 43 B umgesetzt
habe. Dagegen habe der Grundstückseigentümer jedoch geklagt und die Stadt sei
daraufhin mit dem Bebauungsplan gescheitert. Aus diesem Grunde sei eine
Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes erforderlich, um damit
gerichtsfest in die weitere Bauleitplanung für den Standort
Mühlenstraße/Sillensteder Straße gehen zu können.
Frau Vredenborg rekapituliert, dass ihrer Erinnerung
nach auf Ratschlag eines Professors das Einzelhandelsentwicklungskonzept
aufgestellt worden sei. Die Ziele des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes seien
auch mit in den Flächennutzungsplan 2009 bei der Festsetzung des zentralen
Versorgungsbereiches eingeflossen.
Herr Ludewig weist darauf hin, dass die
Aktualisierung einige Zeit dauern werde. Da diese Auswirkung auf den
Arbeitskreis „Leitbild“ haben könne, bittet er um Auskunft, wie diese in
dem Leitbild Berücksichtigung finden können. Bürgermeister Albers erwidert,
dass das Leitbild alle 2 Jahre evaluiert werden und nicht starr gelten solle.
Dann können gegebenenfalls Aussagen aus
dem aktualisierten Einzelhandelsentwicklungskonzept mit ins Leitbild
aufgenommen werden.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: