Sitzung: 24.03.2015 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/0875/2011-2016
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Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte
Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Jever |
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Stadtoberamtsrat Müller führt in den Sachverhalt ein. Er
erklärt, mit der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll eine gleichmäßige
Auslastung der drei städtischen Grundschulen erreicht werden. Ohne die
Neuordnung laufe die Grundschule Harlinger Weg zukünftig Gefahr in einzelnen
Jahrgängen 3-zügig zu werden. Dafür sei die Schule jedoch räumlich nicht
ausgelegt. Der Bezirk der Grundschule Cleverns werde nicht verändert. Die
Schulleitungen und Elternvertreter seien im Vorfeld informiert worden und haben
einer Änderung der Schulbezirke zugestimmt. Über die Gründe, warum die
SchulanfängerInnen zur Zeit verstärkt an der Grundschule Harlinger Weg
angemeldet werden, kann nur spekuliert werden. Die Alleinlage der Grundschule
Harlinger Weg, die soziale Struktur und Teile des pädagogischen Konzeptes
würden von einigen Eltern als Vorteil gesehen. Zudem befürchten einige Eltern
offenbar, dass die Paul-Sillus-Schule zukünftig eine gebundene Ganztagsschule
werden könnte.
Verwaltungsangestellter Meile ergänzt die Ausführungen von
Stadtoberamtsrat Müller. Anhand von geografischen Übersichten über die
Verteilung der SchulanfängerInnen über das Stadtgebiet erläutert er die Grenzen
der neuen Schulbezirke. Bei der Bildung der neuen Schulbezirke sei die
demografische Entwicklung berücksichtigt worden. Mit der Neuregelung soll
möglichst ein insgesamt 5-zügiger Grundschulbetrieb (Paul-Sillus-Schule und
Grundschule Harlinger Weg 2-zügig und Grundschule Cleverns 1-zügig) erreicht
werden.
Ratsherr Bollmeyer führt aus, die Eltern würden über die
gute pädagogische Arbeit der Grundschule Harlinger Weg mit den Füßen abstimmen.
Das pädagogische Konzept der Paul-Sillus-Schule finde dagegen offenbar nicht
genug Zuspruch.
Beigeordneter Hartl findet, das Konzept sei insgesamt
schlüssig und nachvollziehbar. Er erkundigt sich, ob in Ausnahmefällen von den
Einzugsbereichen abgewichen werden könne.
Verwaltungsangestellter Meile bestätigt, in Härtefällen und aus
besonderen pädagogischen Gründen lasse das Schulgesetz Ausnahmen zu.
Herr Janssen ist der Auffassung, man müsse das Ohr am
Volk haben. Er regt an, die unterschiedlichen Konzepte und Gründe zu
analysieren.
Herr Schwerdt erklärt, es sei sehr schwierig eine
genaue Prognose über die tatsächliche Entwicklung der Schülerströme zu
erstellen. Nach seiner Erfahrung gebe es immer wieder Wellenbewegungen von
einer Schule zur anderen. So könne die Entwicklung in ein paar Jahren schon wieder
ganz anders aussehen.
Ratsherr Vahlenkamp erkundigt sich, ob die SchülerInnen aus
Rahrdum einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wenn sie sich für die
Paul-Sillus-Schule entscheiden.
Verwaltungsangestellter Meile teilt mit, da die Paul-Sillus-Schule
die einzige Ganztagsgrundschule in Jever sei, bestünde auch ein Anspruch auf
Schülerbeförderung, wenn die Entfernungsgrenze für Grundschüler von 2,5
Kilometer überschritten werde.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: