Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Stadt Jever

 

 


Stadtoberamtsrat Müller führt in den Sachverhalt ein. Er erklärt, mit der Neufassung der Schulbezirkssatzung soll eine gleichmäßige Auslastung der drei städtischen Grundschulen erreicht werden. Ohne die Neuordnung laufe die Grundschule Harlinger Weg zukünftig Gefahr in einzelnen Jahrgängen 3-zügig zu werden. Dafür sei die Schule jedoch räumlich nicht ausgelegt. Der Bezirk der Grundschule Cleverns werde nicht verändert. Die Schulleitungen und Elternvertreter seien im Vorfeld informiert worden und haben einer Änderung der Schulbezirke zugestimmt. Über die Gründe, warum die SchulanfängerInnen zur Zeit verstärkt an der Grundschule Harlinger Weg angemeldet werden, kann nur spekuliert werden. Die Alleinlage der Grundschule Harlinger Weg, die soziale Struktur und Teile des pädagogischen Konzeptes würden von einigen Eltern als Vorteil gesehen. Zudem befürchten einige Eltern offenbar, dass die Paul-Sillus-Schule zukünftig eine gebundene Ganztagsschule werden könnte.

 

Verwaltungsangestellter Meile ergänzt die Ausführungen von Stadtoberamtsrat Müller. Anhand von geografischen Übersichten über die Verteilung der SchulanfängerInnen über das Stadtgebiet erläutert er die Grenzen der neuen Schulbezirke. Bei der Bildung der neuen Schulbezirke sei die demografische Entwicklung berücksichtigt worden. Mit der Neuregelung soll möglichst ein insgesamt 5-zügiger Grundschulbetrieb (Paul-Sillus-Schule und Grundschule Harlinger Weg 2-zügig und Grundschule Cleverns 1-zügig) erreicht werden.

 

Ratsherr Bollmeyer führt aus, die Eltern würden über die gute pädagogische Arbeit der Grundschule Harlinger Weg mit den Füßen abstimmen. Das pädagogische Konzept der Paul-Sillus-Schule finde dagegen offenbar nicht genug Zuspruch.

 

Beigeordneter Hartl findet, das Konzept sei insgesamt schlüssig und nachvollziehbar. Er erkundigt sich, ob in Ausnahmefällen von den Einzugsbereichen abgewichen werden könne.

 

Verwaltungsangestellter Meile bestätigt, in Härtefällen und aus besonderen pädagogischen Gründen lasse das Schulgesetz Ausnahmen zu.

 

Herr Janssen ist der Auffassung, man müsse das Ohr am Volk haben. Er regt an, die unterschiedlichen Konzepte und Gründe zu analysieren.

 

Herr Schwerdt erklärt, es sei sehr schwierig eine genaue Prognose über die tatsächliche Entwicklung der Schülerströme zu erstellen. Nach seiner Erfahrung gebe es immer wieder Wellenbewegungen von einer Schule zur anderen. So könne die Entwicklung in ein paar Jahren schon wieder ganz anders aussehen.

 

Ratsherr Vahlenkamp erkundigt sich, ob die SchülerInnen aus Rahrdum einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, wenn sie sich für die Paul-Sillus-Schule entscheiden.

 

Verwaltungsangestellter Meile teilt mit, da die Paul-Sillus-Schule die einzige Ganztagsgrundschule in Jever sei, bestünde auch ein Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn die Entfernungsgrenze für Grundschüler von 2,5 Kilometer überschritten werde.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: