Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

 

Der Entwicklung und Implementierung eines Gütesiegels für die Kindertagesstätten Cleverns und Moorwarfen wird im Rahmen einer kostenneutralen Umsetzung zugestimmt.

 

 

 


Die Vorsitzende bittet Frau Paries-Erdmann zur Thematik des Gütesiegels vorzutragen. 

 

Frau Paries-Erdmann führt zunächst aus, dass sie erst seit Januar diesen Jahres im Jugendamt des Landkreises beschäftigt sei und ihr unter anderem die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses zur Vergabe von Gütesiegeln an die kommunalen Kindertagesstätten übertragen worden sei.

Ihre erste Aufgabe sei es, als Grundlage einen Fragebogen zu entwickeln, um die bereits umgesetzten bzw. vorhandenen Mindeststandards der jeweiligen Einrichtungen festzustellen. Hierbei orientiere sie sich an einem „Gütesiegelkonzept“ des Landkreises Aurich, das dort bereits seit dem Jahr 2010 zur Anwendung komme. Zudem erfolge  diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Emden/Leer. Ziel sei es, den Erhebungsbogen gemeinsam mit den Einrichtungen und den Trägern bis Anfang Juni diesen Jahres zu entwickeln. Anhand der dann getätigten Angaben im Erhebungsbogen erfolge eine Bewertung der jeweiligen Einrichtung. Ein Gütesiegel werde vergeben, wenn die Kindertagesstätte 75 % der Vorgaben erfülle. Hierüber würden die politischen Gremien der Kommunen entsprechend konkret unterrichtet werden.

 

Gleichzeitig könne der Erhebungsbogen zukünftig von den Einrichtungen als Orientierungsbogen genutzt werden, um sich anhand der darin getroffenen Feststellungen stetig weiter zu entwickeln.

 

Herr Lange teilt mit, dass er hier das Gleichheitsprinzip vermisse, da die freien Träger bzw. die kirchlichen Einrichtungen nicht beteiligt würden. 

 

Herr Sender bestätigt dies und ergänzt, dass er bzgl. des Gütesiegels keinerlei Nutzen für die Eltern erkennen könne.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass die Entwicklung des Gütesiegels dazu dienen könne, gemeinsame bzw. gleiche Standards zu erreichen. Auch werde eine Wirkung von Wettbewerb unter den Einrichtungen entwickelt, die gegebenenfalls zu einer Qualitätsverbesserung führe. 

 

Frau Blank erläutert, dass ein Gütesiegel auch die Teamarbeit fördern könne. Gerade die interne Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung sei mit die wichtigste Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit, als auch eine gute Elternarbeit.

 

Herr Janssen erklärt, dass seines Wissens diese Angelegenheit bereits in den Gremien des Landkreises kontrovers diskutiert wurde. Diese jetzt vorgesehene abgespeckte Form des ursprünglich geplanten Gütesiegels könne als Annäherung der Beteiligten gesehen werden. Vielleicht sei es auf dieser Basis nicht schlecht, wenn die Einrichtungen durch einen „Input“ von Außen auf eventuelle Schwachstellen, die siei vielleicht selber gar nicht mehr erkennen würden, hingewiesen würden.

Abschließend hinterfragt er nochmals den Arbeitsaufwand in den Einrichtungen.

 

Frau Paries-Erdmann antwortet, dass sich allein das Ausfüllen des Fragebogen in lediglich einer 1 Stunde erledigen ließe. Hinzu käme noch die Beteiligung des Träger, nämlich des Bürgermeisters und der zuständigen Sachbearbeitung. Insofern sei der aufwand für die Einrichtungen als auch für die städtischen Mitarbeiter nicht mehr so immens wie ursprünglich vorgesehen.

 

Frau Feldmann erklärt, dass die Rahmenbedingungen in den städtischen Kindertagesstätten doch allesamt erfüllt seien. Es stelle sich ihr die Frage, wozu man dann noch eine Gütesiegel benötige.

 

Herr Hartl ergänzt, dass die zu erfüllenden Standards bereits im Kindertagesstättengesetz gesetzlich geregelt und vorgeschrieben seien. Insofern frage er sich, woraus die Idee für das Gütesiegel entstanden sei, und er könne sich dies nur mit eventuell festgestellten Defiziten erklären.

 

Frau Paries-Erdmann erklärt, dass nicht alles gesetzlich geregelt sei und die Einrichtungen daneben ihre Qualität stets individuell verbessern könnten. Hieran seien  die Einrichtungsleitungen auch selber stark interessiert und wünschten sich hierbei oftmals eine stärkere Unterstützung seitens des Trägers bzw. der Verwaltung.

 

Herr Meile führt aus, dass man dieses Projekt im gewissen Sinne auch mit den Schulinspektionen an den Grundschulen vergleichen könne. Hier gebe es auch im Produkt einen zusammenfassenden Bericht, der dazu geeignet sei,  Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: