Sitzung: 30.04.2015 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/0914/2011-2016
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Der Entwicklung und Implementierung eines
Gütesiegels für die Kindertagesstätten Cleverns und Moorwarfen wird im Rahmen
einer kostenneutralen Umsetzung zugestimmt. |
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Die
Vorsitzende bittet Frau
Paries-Erdmann zur Thematik des Gütesiegels vorzutragen.
Frau
Paries-Erdmann führt
zunächst aus, dass sie erst seit Januar diesen Jahres im Jugendamt des
Landkreises beschäftigt sei und ihr unter anderem die Umsetzung des
Kreistagsbeschlusses zur Vergabe von Gütesiegeln an die kommunalen
Kindertagesstätten übertragen worden sei.
Ihre
erste Aufgabe sei es, als Grundlage einen Fragebogen zu entwickeln, um die
bereits umgesetzten bzw. vorhandenen Mindeststandards der jeweiligen
Einrichtungen festzustellen. Hierbei orientiere sie sich an einem
„Gütesiegelkonzept“ des Landkreises Aurich, das dort bereits seit dem Jahr 2010
zur Anwendung komme. Zudem erfolge
diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Emden/Leer.
Ziel sei es, den Erhebungsbogen gemeinsam mit den Einrichtungen und den Trägern
bis Anfang Juni diesen Jahres zu entwickeln. Anhand der dann getätigten Angaben
im Erhebungsbogen erfolge eine Bewertung der jeweiligen Einrichtung. Ein
Gütesiegel werde vergeben, wenn die Kindertagesstätte 75 % der Vorgaben
erfülle. Hierüber würden die politischen Gremien der Kommunen entsprechend
konkret unterrichtet werden.
Gleichzeitig
könne der Erhebungsbogen zukünftig von den Einrichtungen als Orientierungsbogen
genutzt werden, um sich anhand der darin getroffenen Feststellungen stetig
weiter zu entwickeln.
Herr
Lange teilt mit, dass
er hier das Gleichheitsprinzip vermisse, da die freien Träger bzw. die
kirchlichen Einrichtungen nicht beteiligt würden.
Herr Sender bestätigt dies und ergänzt, dass er
bzgl. des Gütesiegels keinerlei Nutzen für die Eltern erkennen könne.
Bürgermeister Albers führt aus, dass die Entwicklung des
Gütesiegels dazu dienen könne, gemeinsame bzw. gleiche Standards zu erreichen.
Auch werde eine Wirkung von Wettbewerb unter den Einrichtungen entwickelt, die
gegebenenfalls zu einer Qualitätsverbesserung führe.
Frau Blank erläutert, dass ein Gütesiegel auch die
Teamarbeit fördern könne. Gerade die interne Zusammenarbeit aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Einrichtung sei mit die wichtigste
Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit, als auch eine gute Elternarbeit.
Herr Janssen erklärt, dass seines Wissens diese
Angelegenheit bereits in den Gremien des Landkreises kontrovers diskutiert
wurde. Diese jetzt vorgesehene abgespeckte Form des ursprünglich geplanten
Gütesiegels könne als Annäherung der Beteiligten gesehen werden. Vielleicht sei
es auf dieser Basis nicht schlecht, wenn die Einrichtungen durch einen „Input“
von Außen auf eventuelle Schwachstellen, die siei vielleicht selber gar nicht
mehr erkennen würden, hingewiesen würden.
Abschließend hinterfragt er nochmals den
Arbeitsaufwand in den Einrichtungen.
Frau Paries-Erdmann antwortet, dass sich allein das
Ausfüllen des Fragebogen in lediglich einer 1 Stunde erledigen ließe. Hinzu
käme noch die Beteiligung des Träger, nämlich des Bürgermeisters und der
zuständigen Sachbearbeitung. Insofern sei der aufwand für die Einrichtungen als
auch für die städtischen Mitarbeiter nicht mehr so immens wie ursprünglich
vorgesehen.
Frau Feldmann erklärt, dass die Rahmenbedingungen in
den städtischen Kindertagesstätten doch allesamt erfüllt seien. Es stelle sich
ihr die Frage, wozu man dann noch eine Gütesiegel benötige.
Herr Hartl ergänzt, dass die zu erfüllenden
Standards bereits im Kindertagesstättengesetz gesetzlich geregelt und
vorgeschrieben seien. Insofern frage er sich, woraus die Idee für das
Gütesiegel entstanden sei, und er könne sich dies nur mit eventuell
festgestellten Defiziten erklären.
Frau Paries-Erdmann erklärt, dass nicht alles gesetzlich
geregelt sei und die Einrichtungen daneben ihre Qualität stets individuell
verbessern könnten. Hieran seien die
Einrichtungsleitungen auch selber stark interessiert und wünschten sich hierbei
oftmals eine stärkere Unterstützung seitens des Trägers bzw. der Verwaltung.
Herr Meile führt aus, dass man dieses Projekt im
gewissen Sinne auch mit den Schulinspektionen an den Grundschulen vergleichen
könne. Hier gebe es auch im Produkt einen zusammenfassenden Bericht, der dazu
geeignet sei, Verbesserungsmöglichkeiten
zu erkennen.
Nach kurzer weiterer Aussprache
beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: