Sitzung: 07.05.2015 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/0929/2011-2016
Unter
dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Vereine und Organisationen eine
Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können, sind
die Mittel der Stadtlotterie 2015 für folgende Zwecke zu verwenden:
Deutsches Rotes Kreuz;Kreisverband
Jeverland e. V. |
Austausch von Hallentoren für die Fahrzeughallen |
Kunstschule Kiebitz Jever e. V. |
Ausbau des Kreativraumes des Multifunktionshauses |
Förderverein Freiwillige Feuerwehr
Jever, Ortswehr Cleverns |
Unterstand am Feuerwehrgerätehaus |
MTV Jever e. V. |
Anschaffung neuer Bodenturnflächen für das Turnprojekt |
Förderverein des Mariengymnasiums
Jever |
Umgestaltung des Schulhofes für die Mittelstufenschüler |
Integrationslotsen der Stadt Jever |
Zuschuss für eine gemeinsame Küstenrundfahrt |
Verein Leinen los in Friesland e. V. |
Herrichtung eines Freilaufgeländes hinter der ehemaligen Bismarckwarte |
Gattersäge Jever e. V. |
Erweiterung der vorhandenen Halle um eine historische Tischlerei |
Herr Schwarz führt in den
Sachverhalt ein.
Frau Rasenack erklärt, sie könne dem Beschlussvorschlag folgen mit Ausnahme
einer Förderung des Vereines „Leinen los in Friesland e. V.“, da sie bezweifle,
dass für diesen Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliege.
Auf ihre Nachfrage wird ihr von Frau Wilms bestätigt, dass dieser Verein keinen konkreten Antrag
für eine Förderung aus den Mitteln der Stadtlotterie gestellt habe.
Herr Albers trägt vor, dass es sich bei der Herrichtung des Freilaufgeländes
hinter der ehemaligen Bismarckwarte um eine Aufgabe handele, die die Stadt
eigentlich selbst übernehmen müsse. Sofern von den Hundehalter/-innen in der
Innenstadt eine Anleinpflicht gefordert werde, sei die Stadt gegebenenfalls
sogar rechtlich verpflichtet, an anderer Stelle eine Freilauffläche
vorzuhalten, um eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten zu können. Der
Verein habe die Stadt Jever unabhängig von der Stadtlotterie um eine
finanzielle Unterstützung für die Zaunanlage gebeten. Da hierfür keine
Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, schlage er aus den zuvor genannten
Gründen vor, den Verein bei der Förderung aus der Stadtlotterie zu berücksichtigen.
Nach seinen Erkenntnissen läge bei dem Verein eine anerkannte Gemeinnützigkeit
vor.
Frau Rasenack erkundigt sich, ob der Verein Pacht für das Gelände bezahle. Da
dieses verneint wird mit der Begründung, die Bereitstellung der Fläche
sei bereits eine Unterstützung der Stadt, schlägt Frau Rasenack vor, den Verein aus der Liste der möglichen Empfänger
zu streichen und dafür die DLRG aus den Mitteln der Stadtlotterie zu
unterstützen.
Herr Habersetzer erklärt, auch er könne eine Förderung des Vereines „Leinen los in
Friesland e. V.“ nicht unterstützen. Stattdessen spreche er sich dafür aus, den
Verein „Gattersäge Jever e. V.“ zu unterstützen, der seinen Sitz zwar nicht in
der Stadt Jever habe, aber regional tätig sei. Der Verein sei in der Lage, Kinder
und Jugendliche anschaulich über die Nutzung des Holzes und dessen zu
informieren. Diese Arbeit solle durch die geplante „historische Tischlerei“
weiter forciert werden. Für dieses Projekt sei der Verein auf zusätzliche
Sponsoren und Fördergelder dringend angewiesen.
Frau Feldmann fragt nach den rechtlichen Gründen, warum der Verein
„Kino-Freunde Friesland e.V.“ nicht berücksichtigt werden könne.
Frau Wilms erklärt, dass von diesem Verein die zwingende Voraussetzung der
Gemeinnützigkeit nicht erfüllt werde.
Herr Dr. Bollmeyer erkundigt sich, warum das DRK an erster Stelle bei den
Antragstellern berücksichtigt werde. Es handele sich hierbei um eine nationale
Organisation, die überregional tätig sei und anderweitig gefördert werde. Da
vorrangig jeversche Vereine unterstützt werden sollten, müssten seines
Erachtens die Kunstschule und der Förderverein des Mariengymnasiums höher
eingestuft werden. Aus diesem Grunde beantrage er, den Antrag des DRK aus der
Liste zu streichen.
Herr Schwarz erklärt daraufhin, dass die Reihenfolge der im Vorschlag
berücksichtigten Vereine keine Rangfolge darstelle. Die Stadt habe in der
Vergangenheit schon oftmals von einer Unterstützung durch das DRK profitiert,
dieses sei letztmalig bei dem Großbrand bei der Firma BioPin der Fall gewesen.
Herr Eden hält das DRK für absolut förderungsfähig. Aber aus seiner Sicht
sollten eher örtliche Vereine wie „Leinen los in Friesland e.V.“ von der
Stadtlotterie profitieren. Eine Freilauffläche für Hunde könne den
Tourismusstandort Jever zusätzlich aufwerten.
Herr Fessel erklärt, jedes Ratsmitglied habe seine persönlichen Favoriten,
die es gerne unterstützen möchte. Bevor es bei den Einzelabstimmungen zu
unklaren Mehrheitsverhältnissen komme, schlage er daher vor, dem Vorschlag der
Verwaltung zu folgen, die sich sicherlich hinreichend Gedanken über eine
ausgewogene Vergabe gemacht habe.
Herr Hartl schließt sich diesem Vorschlag an.
Frau Rasenack erklärt, dass vorrangig Kinder und Jugendliche aus den
Erlösen der der Stadtlotterie gefördert werden sollten. Außerdem habe der
Verein „Leinen los in Friesland e.V.“ keinen Antrag gestellt.
Frau Wilms erklärt daraufhin, dass ein schriftlicher Antrag keine
Voraussetzung für eine Förderung sei. Die Stadt Jever habe in der Vergangenheit
bereits mehrfach eigene Vorschläge unterbreitet.
Im Anschluss an die Diskussion lässt der Vorsitzende über die
gestellten Einzelanträge abstimmen.
Zunächst lässt er über den Vorschlag des Herrn Dr. Bollmeyer abstimmen, das DRK aus der Liste herauszunehmen:
Abstimmung: mehrheitlich
abgelehnt Ja 1 Nein 3 Enthaltung 3 Befangen 0
Sodann lässt der
Vorsitzende über den Antrag von Frau Rasenack abstimmen, den
Verein „Leinen los in Friesland e.V.“ aus der Liste zu streichen und dafür den
Antrag der DLRG, Ortsverein Schortens / Jever e. V. aufzunehmen:
Abstimmung: bei
Stimmengleichheit abgelehnt: Ja 3 Nein 3 Enthaltung 1 Befangen 0
Dann wird über den Antrag von Herrn
Habersetzer, den Verein Gattersäge e.V. in die Liste der zu begünstigenden Vereine
aufzunehmen wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: ohne
Gegenstimme beschlossen: Ja 2 Nein 0 Enthaltung 5 Befangen 0
Abschließend lässt der
Vorsitzende über den Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung des
Antrages des Vereines „Gattersäge e.V. abstimmen:
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: