Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Vereine und Organisationen eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können, sind die Mittel der Stadtlotterie 2015 für folgende Zwecke zu verwenden:

 

Deutsches Rotes Kreuz;Kreisverband Jeverland e. V.

Austausch von Hallentoren für die Fahrzeughallen

Kunstschule Kiebitz Jever e. V.

Ausbau des Kreativraumes des Multifunktionshauses

Förderverein Freiwillige Feuerwehr Jever, Ortswehr Cleverns

Unterstand am Feuerwehrgerätehaus

MTV Jever e. V.

Anschaffung neuer Bodenturnflächen für das Turnprojekt

Förderverein des Mariengymnasiums Jever

Umgestaltung des Schulhofes für die Mittelstufenschüler

Integrationslotsen der Stadt Jever

Zuschuss für eine gemeinsame Küstenrundfahrt

Verein Leinen los in Friesland e. V.

Herrichtung eines Freilaufgeländes hinter der ehemaligen Bismarckwarte

Gattersäge Jever e. V.

Erweiterung der vorhandenen Halle um eine historische Tischlerei

 


Herr Schwarz führt in den Sachverhalt ein.

 

Frau Rasenack erklärt, sie könne dem Beschlussvorschlag folgen mit Ausnahme einer Förderung des Vereines „Leinen los in Friesland e. V.“, da sie bezweifle, dass für diesen Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorliege.

Auf ihre Nachfrage wird ihr von Frau Wilms bestätigt, dass dieser Verein keinen konkreten Antrag für eine Förderung aus den Mitteln der Stadtlotterie gestellt habe.

 

Herr Albers trägt vor, dass es sich bei der Herrichtung des Freilaufgeländes hinter der ehemaligen Bismarckwarte um eine Aufgabe handele, die die Stadt eigentlich selbst übernehmen müsse. Sofern von den Hundehalter/-innen in der Innenstadt eine Anleinpflicht gefordert werde, sei die Stadt gegebenenfalls sogar rechtlich verpflichtet, an anderer Stelle eine Freilauffläche vorzuhalten, um eine artgerechte Tierhaltung gewährleisten zu können. Der Verein habe die Stadt Jever unabhängig von der Stadtlotterie um eine finanzielle Unterstützung für die Zaunanlage gebeten. Da hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, schlage er aus den zuvor genannten Gründen vor, den Verein bei der Förderung aus der Stadtlotterie zu berücksichtigen. Nach seinen Erkenntnissen läge bei dem Verein eine anerkannte Gemeinnützigkeit vor.

 

Frau Rasenack erkundigt sich, ob der Verein Pacht für das Gelände bezahle. Da dieses verneint wird mit der Begründung, die Bereitstellung der Fläche  sei bereits eine Unterstützung der Stadt, schlägt Frau Rasenack vor, den Verein aus der Liste der möglichen Empfänger zu streichen und dafür die DLRG aus den Mitteln der Stadtlotterie zu unterstützen.

 

Herr Habersetzer erklärt, auch er könne eine Förderung des Vereines „Leinen los in Friesland e. V.“ nicht unterstützen. Stattdessen spreche er sich dafür aus, den Verein „Gattersäge Jever e. V.“ zu unterstützen, der seinen Sitz zwar nicht in der Stadt Jever habe, aber regional tätig sei. Der Verein sei in der Lage, Kinder und Jugendliche anschaulich über die Nutzung des Holzes und dessen zu informieren. Diese Arbeit solle durch die geplante „historische Tischlerei“ weiter forciert werden. Für dieses Projekt sei der Verein auf zusätzliche Sponsoren und Fördergelder dringend angewiesen.

 

Frau Feldmann fragt nach den rechtlichen Gründen, warum der Verein „Kino-Freunde Friesland e.V.“ nicht berücksichtigt werden könne.

Frau Wilms erklärt, dass von diesem Verein die zwingende Voraussetzung der Gemeinnützigkeit nicht erfüllt werde.

 

Herr Dr. Bollmeyer erkundigt sich, warum das DRK an erster Stelle bei den Antragstellern berücksichtigt werde. Es handele sich hierbei um eine nationale Organisation, die überregional tätig sei und anderweitig gefördert werde. Da vorrangig jeversche Vereine unterstützt werden sollten, müssten seines Erachtens die Kunstschule und der Förderverein des Mariengymnasiums höher eingestuft werden. Aus diesem Grunde beantrage er, den Antrag des DRK aus der Liste zu streichen.

 

Herr Schwarz erklärt daraufhin, dass die Reihenfolge der im Vorschlag  berücksichtigten Vereine keine Rangfolge darstelle. Die Stadt habe in der Vergangenheit schon oftmals von einer Unterstützung durch das DRK profitiert, dieses sei letztmalig bei dem Großbrand bei der Firma BioPin der Fall gewesen.

 

Herr Eden hält das DRK für absolut förderungsfähig. Aber aus seiner Sicht sollten eher örtliche Vereine wie „Leinen los in Friesland e.V.“ von der Stadtlotterie profitieren. Eine Freilauffläche für Hunde könne den Tourismusstandort Jever zusätzlich aufwerten.

 

Herr Fessel erklärt, jedes Ratsmitglied habe seine persönlichen Favoriten, die es gerne unterstützen möchte. Bevor es bei den Einzelabstimmungen zu unklaren Mehrheitsverhältnissen komme, schlage er daher vor, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die sich sicherlich hinreichend Gedanken über eine ausgewogene Vergabe gemacht habe.

 

Herr Hartl schließt sich diesem Vorschlag an.

 

Frau Rasenack erklärt, dass vorrangig  Kinder und Jugendliche aus den Erlösen der der Stadtlotterie gefördert werden sollten. Außerdem habe der Verein „Leinen los in Friesland e.V.“ keinen Antrag gestellt.

Frau Wilms erklärt daraufhin, dass ein schriftlicher Antrag keine Voraussetzung für eine Förderung sei. Die Stadt Jever habe in der Vergangenheit bereits mehrfach eigene Vorschläge unterbreitet.

 

Im Anschluss an die Diskussion lässt der Vorsitzende über die gestellten Einzelanträge abstimmen.

Zunächst lässt er über den Vorschlag des Herrn Dr. Bollmeyer abstimmen, das DRK aus der Liste herauszunehmen:

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt  Ja 1  Nein 3  Enthaltung 3 Befangen 0

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag von Frau Rasenack abstimmen, den Verein „Leinen los in Friesland e.V.“ aus der Liste zu streichen und dafür den Antrag der DLRG, Ortsverein Schortens / Jever e. V. aufzunehmen:

Abstimmung: bei Stimmengleichheit abgelehnt: Ja 3  Nein 3  Enthaltung 1 Befangen 0

 

Dann wird über den Antrag von Herrn Habersetzer, den Verein Gattersäge e.V. in die Liste der zu begünstigenden Vereine aufzunehmen wie folgt abgestimmt:

Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen: Ja 2  Nein 0  Enthaltung 5 Befangen 0

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den Vorschlag der Verwaltung unter Berücksichtigung des Antrages des Vereines „Gattersäge e.V. abstimmen:

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: