Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 279.101.34 Euro für Personalrückstellungen werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand und Mehrertrag in den vorgenannten Produkten/Budgets

 

 


Herr Rüstmann führt zum Sachverhalt aus. Bedingt durch Erhöhungen in der Beamtenbesoldung hätten sich Mehraufwendungen für  die  Beihilfe und Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfänger und aktiven Beamten ergeben. Insgesamt würden diese Erhöhungen mit einem unvorhersehbaren überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 279.101.34 Euro zu Buche schlagen.

 

Dieser überplanmäßige Aufwand könne mit Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei verschiedenen Produkten / Budgets gedeckt werden. Diese seien in der Vorlage aufgeführt worden.

 

Auf Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses führt Herr Jones aus, dass die Berechnung seitens der Versorgungskasse Oldenburg für die Mitglieder vorgenommen werde. Aufgrund der Höhe der Pensionsrückstellungen wirkten sich die prozentualen Tariferhöhungen in dieser Größenordnung aus.

 

Herr Schüdzig erkundigt sich, ob es möglich sei eine Aufstellung der Urlaubs- und Überstundenrückstellungen unterjährig zu erhalten, bei gleichzeitiger Ausweisung des Gesamturlaubsanspruches. Herr Jones führt aus, dass die Verwaltung mitarbeitergenau die vorstehenden Rückstellungen zum jeweiligen Bilanzstichtag ermittele.

 

Herrn Schüdzig wird angeboten, die vorhandenen Unterlagen bei Herrn Jones einzusehen.