Sitzung: 18.05.2015 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlussvorschlag:
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Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von
279.101.34 Euro für Personalrückstellungen werden überplanmäßig genehmigt.
Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand und Mehrertrag in den vorgenannten
Produkten/Budgets |
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Herr
Rüstmann führt zum Sachverhalt aus. Bedingt durch Erhöhungen in der
Beamtenbesoldung hätten sich Mehraufwendungen für die
Beihilfe und Pensionsrückstellungen der Versorgungsempfänger und aktiven
Beamten ergeben. Insgesamt würden diese Erhöhungen mit einem unvorhersehbaren
überplanmäßigen Aufwand in Höhe von 279.101.34 Euro zu Buche schlagen.
Dieser
überplanmäßige Aufwand könne mit Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen bei
verschiedenen Produkten / Budgets gedeckt werden. Diese seien in der Vorlage
aufgeführt worden.
Auf
Nachfrage aus der Mitte des Ausschusses führt Herr Jones aus, dass die
Berechnung seitens der Versorgungskasse Oldenburg für die Mitglieder
vorgenommen werde. Aufgrund der Höhe der Pensionsrückstellungen wirkten sich
die prozentualen Tariferhöhungen in dieser Größenordnung aus.
Herr
Schüdzig erkundigt sich, ob es möglich sei eine Aufstellung der
Urlaubs- und Überstundenrückstellungen unterjährig zu erhalten, bei
gleichzeitiger Ausweisung des Gesamturlaubsanspruches. Herr Jones führt aus,
dass die Verwaltung mitarbeitergenau die vorstehenden Rückstellungen zum
jeweiligen Bilanzstichtag ermittele.
Herrn Schüdzig wird angeboten, die vorhandenen Unterlagen bei Herrn Jones einzusehen.