Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 279.101.34 Euro für Personalrückstellungen werden überplanmäßig genehmigt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwand und Mehrertrag in den vorgenannten Produkten/Budgets

 

 


Frau Zielke führt aus, dass man dem Beschlussvorschlag vom Grundsatz her zustimme. Sie frage sich lediglich, warum bei der Haushaltsplan Aufstellung nicht direkt realistische Zahlen in den Haushalt eingestellt worden seien.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass man nach bestem Wissen und Gewissen den Haushaltsplan aufstelle. Das Problem sei, dass Erhöhungen bei den Beamtenbesoldungen nicht nach einem festgelegten Zeitrahmen vorgenommen würden. Hier entscheide der Gesetzgeber und es sei nur schwer vorhersehbar, ob, wann und in welchem Umfang die Beamtenbesoldung nach einer Tariferhöhung angpasst werde.

 

Frau Zielke fragt erneut nach, ob es denn nicht möglich sei, einen höheren Betrag zum Beispiel 200.000,00 € zukünftig in den Haushalt einzustellen, um dann eine realere Zahl zu haben.

 

Bürgermeister Albers ergänzt die Ausführungen von Herrn Rüstmann dahingehend, dass die Rückstellung der damaligen Rechtslage entsprochen habe. Mann könne nicht über die Rechtslage hinaus pauschal Geld zusätzlich in den Haushalt einstellen. Ansonsten würde es spätestens bei der Genehmigung des Haushaltes zu Rückfragen seitens des Landkreises kommen, warum man unnötig den Haushalt belaste.

 

Der Rat beschließt: