Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

Für das Schulessen und für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten wird, beginnend mit dem Schuljahr/Kindergartenjahr 2015/2016 grundsätzlich eine Service- und Verwaltungspauschale in Höhe von 0,50 EUR pro Mittagessen erhoben.

Der jeweilige Preis des Mittagessen (reine Menükosten) wird wie bisher in voller Höhe umgelegt.

 

 


Frau de Jong-Ebken erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.

 

Herr Lange führt aus, dass sich seine Fraktion ebenfalls gegen die Erhebung einer entsprechenden Verwaltungspauschale aussprechen werde.

 

Frau Bachner-Zander erklärt, dass sie für die Elternschaft insgesamt sprechen würde und es ihr übertragen wurde, ebenfalls gegen eine solche Pauschale zu votieren. Die Kosten für die Eltern für die Kinderbetreuung würden bereits stetig steigen, auch in anderen Bereichen und man bitte darum, vorerst von einer Erhebung einer solchen Verwaltungskostenpauschale abzusehen.

 

Herr Müller teilt mit, dass trotz der Verwaltungspauschale die Stadt Jever die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten und Grundschulen noch erheblich subventioniere, wie die in der Sitzungsvorlage dargestellte Kostenkalkulation eindeutig zeige.

Ergänzend führt er aus, dass des Beschlussvorschlag dahingehend geändert werde müsse, dass die Erhebung der Verwaltungskostenpauschale mit dem beginnenden Schul- bzw. Kindergartenjahr 2015/2016 einsetze.

 

Herr Sender erklärt, dass man die Eltern gänzlich von einer Beteiligung an den Kosten für das Mittagessen freistellen sollte.

 

Herr Hartl teilt mit, dass er großes Verständnis für die Argumentation seitens der Elternvertreter habe. Andererseits sehe das Haushaltskonsolidierungskonzept, das letztendlich eine Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltes sei, die Erhebung dieser Pauschale bereits vor. Man sollte diese Beschlusslage nunmehr auch akzeptieren.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde.

 

Bürgermeister Albers weist nochmals daraufhin, dass die Stadt Jever die Verpflichtung habe, einen Haushaltsausgleich herbeizuführen. Der Landkreis, Genehmigungsbehörde für den städtischen Haushalt, habe bereits darauf hingewiesen, dass das derzeitige Konsolidierungskonzept für eine Haushaltsgenehmigung auf Dauer nicht ausreichen werde. Wenn man beabsichtige, Qualität in die Bildung zu investieren, müssten auch alle Beteiligten bereit sein, sich an den Kosten zu beteiligen und ihren angemessenen Beitrag leisten. Dies gelte insbesondere für diejenigen, die die Leistungen direkt in Anspruch nehmen würden.

Andernfalls stünden Steuererhöhungen oder die Streichung von freiwilligen Leistungen an, die ebenfalls keiner befürworte.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.