Sitzung: 18.06.2015 Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/0954/2011-2016
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Für das Schulessen und für die Mittagsverpflegung in
den Kindertagesstätten wird, beginnend mit dem Schuljahr/Kindergartenjahr
2015/2016 grundsätzlich eine Service- und Verwaltungspauschale in Höhe von
0,50 EUR pro Mittagessen erhoben. Der jeweilige Preis des Mittagessen (reine
Menükosten) wird wie bisher in voller Höhe umgelegt. |
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Frau de Jong-Ebken erklärt, dass die SPD-Fraktion dem
Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde.
Herr Lange führt aus, dass sich seine Fraktion
ebenfalls gegen die Erhebung einer entsprechenden Verwaltungspauschale
aussprechen werde.
Frau Bachner-Zander erklärt, dass sie für die Elternschaft
insgesamt sprechen würde und es ihr übertragen wurde, ebenfalls gegen eine
solche Pauschale zu votieren. Die Kosten für die Eltern für die Kinderbetreuung
würden bereits stetig steigen, auch in anderen Bereichen und man bitte darum,
vorerst von einer Erhebung einer solchen Verwaltungskostenpauschale abzusehen.
Herr Müller teilt mit, dass trotz der
Verwaltungspauschale die Stadt Jever die Mittagsverpflegung in den
Kindertagesstätten und Grundschulen noch erheblich subventioniere, wie die in
der Sitzungsvorlage dargestellte Kostenkalkulation eindeutig zeige.
Ergänzend führt er aus, dass des
Beschlussvorschlag dahingehend geändert werde müsse, dass die Erhebung der
Verwaltungskostenpauschale mit dem beginnenden Schul- bzw. Kindergartenjahr
2015/2016 einsetze.
Herr Sender erklärt, dass man die Eltern gänzlich
von einer Beteiligung an den Kosten für das Mittagessen freistellen sollte.
Herr Hartl teilt mit, dass er großes Verständnis
für die Argumentation seitens der Elternvertreter habe. Andererseits sehe das
Haushaltskonsolidierungskonzept, das letztendlich eine Voraussetzung für die
Genehmigung des Haushaltes sei, die Erhebung dieser Pauschale bereits vor. Man
sollte diese Beschlusslage nunmehr auch akzeptieren.
Der Vorsitzende führt aus, dass die CDU-Fraktion dem
Beschlussvorschlag zustimmen werde.
Bürgermeister Albers weist nochmals daraufhin, dass die
Stadt Jever die Verpflichtung habe, einen Haushaltsausgleich herbeizuführen.
Der Landkreis, Genehmigungsbehörde für den städtischen Haushalt, habe bereits
darauf hingewiesen, dass das derzeitige Konsolidierungskonzept für eine
Haushaltsgenehmigung auf Dauer nicht ausreichen werde. Wenn man beabsichtige,
Qualität in die Bildung zu investieren, müssten auch alle Beteiligten bereit
sein, sich an den Kosten zu beteiligen und ihren angemessenen Beitrag leisten.
Dies gelte insbesondere für diejenigen, die die Leistungen direkt in Anspruch
nehmen würden.
Andernfalls stünden Steuererhöhungen
oder die Streichung von freiwilligen Leistungen an, die ebenfalls keiner
befürworte.
Anschließend lässt der Vorsitzende über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen.