Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

Der Vorsitzende teilt mit, dass ein gemeinsamer Antrag der FDP-Fraktion und der SWG-Fraktion zur Beschlussvorlage der Verwaltung vorliege.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass aufgrund der Tatsache, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal gelaufen sei, die Verwaltung einen rechtskonformen Lösungsvorschlag erarbeitet habe. Die 4 Parkplätze an der Ecke St.-Annen-Straße/Lindenbaumstraße können nur beseitigt werden, wenn die der Beschlussvorlage beigefügte Vereinbarung geschlossen werde. Diese sei zusammen mit allen unmittelbar Beteiligten erarbeitet worden und sei der letzte Lösungsvorschlag, der seitens der Verwaltung vorgelegt werde. Nun liege ein gemeinsamer Antrag der FDP-Faktion und der SWG-Fraktion vor. Er bittet darum, dass die Antragsteller dazu vortragen.

 

Herr Wolken weist darauf hin, dass über diesen Antrag nicht beraten werden könne, da die Mitglieder des Planungsausschusses diesen gerade erst erhalten haben.

 

Herr Hartl führt aus, dass die Verwaltung vor 14 Tagen in der letzten Sitzung des Planungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu diesem Thema vorgelegt habe, damit dieses in den Fraktionen beraten werden konnte. Er bedankt sich bei der Verwaltung, dass diese initiativ geworden sei, um das Problem zu lösen. Mit der vorgeschlagenen Vereinbarung könne man sich aber nicht einverstanden erklären. Daher haben FDP und SWG gemeinsam eine Stellungnahme mit einem 5-Punkte-Antrag erarbeitet. Herr Hartl stellt den Antrag, den aktuellen Tagesordnungspunkt zu vertagen und den Antrag in das Antragsverfahren zu geben.

 

Bürgermeister Albers erklärt dazu, dass man nicht darum herum komme, diesen Antrag zu behandeln, da das Thema mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute auf der Tagesordnung stehe. Nötigenfalls müsse, wenn der Ausschuss so entscheide, der Tagesordnungspunkt vertagt werden. Der Vorsitzende stimmt dem zu, denn, wenn man heute den Beschlussvorschlag ablehne, habe man ein Glaubwürdigkeitsproblem. Er bezeichnet die von der Verwaltung ausgehandelte Vereinbarung als großartige Leistung, da diese alle Vertragspartner an einen Tisch bekommen habe. Wenn die Beschlussvorlage abgelehnt werde, stünde man wieder bei Null.

 

Herr Hartl bestätigt, dass der vorgelegte Antrag komplex sei. Er würde es aber auch akzeptieren, wenn entschieden werde, dass dieser nicht behandelt werden solle. Er beantrage aber, den Antrag als politischen Antrag zu diskutieren.

 

Bürgermeister Albers stellt fest, dass heute entschieden werden müsse, ob der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden solle. Der Antrag sei das Gegenteil von dem, was die Verwaltung vorgeschlagen habe. Das Thema sei lang genug in verschiedenen Gremien beraten worden. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag solle das Problem, dass dort Menschen gefährdet seien, gelöst werden. Durch eine Vertagung würde die Lösung verschoben.

 

Er geht sodann auf die einzelnen Antragspunkte ein. Zu Punkt 1 führt er aus, das es schwierig sei, mit dem Landkreis Gespräche aufzunehmen, wenn der Landkreis festgestellt habe, dass er aus rechtlichen Gründen die Baugenehmigung nicht aufheben könne. Außerdem könne der Investor diese 4 Parkplätze nicht einfach aufgeben, da diese vermietet seien. Dieser Antragsteil stelle das Gegenteil der vorgeschlagenen Lösung dar. Es gebe keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Hier sei das Kind rechtlich in den Brunnen gefallen.

 

Punkt 2 stelle vom Antragstext her allein das Gegenteil der vorgeschlagenen Lösung dar.

 

Punkt 3 des Antrags sei der schwierigste Teil. Danach solle die Verwaltung des Problem verkehrsrechtlich lösen. Es sei festzustellen, dass die dortige Fläche als Parkplätze ausgepflastert seien und entsprechend genutzt werden und nicht als Bürgersteig. Es sei daher rechtlich nicht zulässig, dass die Verwaltung dort Tickets verteile. Ein solcher Beschluss sei rechtlich nicht zulässig, so dass er als Bürgermeister nach dem Kommunalverfassungsgesetz dann prüfen müsse, ob er Einspruch einlegen und die Kommunalaufsicht einschalten müsse.

 

Zu Punkt 4  stellt Bürgermeister Albers fest, dass dieses Thema bereits in öffentlicher Sitzung behandelt werde.

 

Zu Punkt 5 erklärt der Bürgermeister, dass es sich bei dieser Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. Wegen der besonderen Problematik habe sich die Verwaltung aber entschieden, dieses Thema in öffentlicher Sitzung in den Gremien zu behandeln. Gegen eine Behandlung des Themas im Rat habe er nichts einzuwenden.

 

Der Vorsitzende stellt fest, dass diese Verfahrensweise ein Novum darstelle, wenn ein Geschäft der laufenden Verwaltung bis in den Rat „hochgezoomt“ werde.

 

Herr Hartl erklärt, dass es ein großes öffentliches Interesse gebe. Die Stadt solle hier 4 wichtige Parkplätze abgeben, obwohl die Stadt Jever keine Schuld an der Situation habe, sondern der Landkreis. Da hier unverschuldet Parkplätze abgegeben werden sollen, sei man politisch anderer Meinung über die angestrebte Lösung.

 

Herr Udo Albers fragt, warum man nicht 4 Parkplätze in der Tiefgarage abgeben könne. Herr Rüstmann erwidert, dass die Parkplätze aus Sanierungsmitteln gefördert worden seien und mit einer Abgabe diese gefährdet seien.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich, wie beschlusstechnisch zu verfahren sei. Herr Müller erklärt dazu, dass in der Beschlussfolge gleichzeitig abgeklärt werden sollte, ob der Rat in dieser Angelegenheit endgültig entscheiden solle.

 

Bürgermeister Albers schlägt vor, zuerst über das weitere Beschlussverfahren abzustimmen.

 

Der Vorsitzende lässt dann über folgende Beschlussempfehlung abstimmen:

 

Der Rat der Stadt Jever soll in dieser Angelegenheit in öffentlicher Sitzung entschieden.

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen

 

Der Vorsitzende lässt dann über den Antrag von Herrn Hartl auf Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen.

 

Die Vertagung wird mit 4 Ja- und 3 Nein-Stimmen beschlossen.