Sitzung: 24.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.
Vorlage: BV/0973/2011-2016
Der Vorsitzende teilt mit, dass ein gemeinsamer Antrag
der FDP-Fraktion und der SWG-Fraktion zur Beschlussvorlage der Verwaltung
vorliege.
Bürgermeister Albers führt aus, dass aufgrund der Tatsache,
dass in der Vergangenheit nicht alles optimal gelaufen sei, die Verwaltung
einen rechtskonformen Lösungsvorschlag erarbeitet habe. Die 4 Parkplätze an der
Ecke St.-Annen-Straße/Lindenbaumstraße können nur beseitigt werden, wenn die
der Beschlussvorlage beigefügte Vereinbarung geschlossen werde. Diese sei
zusammen mit allen unmittelbar Beteiligten erarbeitet worden und sei der letzte
Lösungsvorschlag, der seitens der Verwaltung vorgelegt werde. Nun liege ein
gemeinsamer Antrag der FDP-Faktion und der SWG-Fraktion vor. Er bittet
darum, dass die Antragsteller dazu vortragen.
Herr Wolken weist darauf hin, dass über diesen
Antrag nicht beraten werden könne, da die Mitglieder des Planungsausschusses
diesen gerade erst erhalten haben.
Herr Hartl führt aus, dass die Verwaltung vor 14
Tagen in der letzten Sitzung des Planungsausschusses eine Mitteilungsvorlage zu
diesem Thema vorgelegt habe, damit dieses in den Fraktionen beraten werden
konnte. Er bedankt sich bei der Verwaltung, dass diese initiativ
geworden sei, um das Problem zu lösen. Mit der vorgeschlagenen Vereinbarung
könne man sich aber nicht einverstanden erklären. Daher haben FDP und SWG
gemeinsam eine Stellungnahme mit einem 5-Punkte-Antrag erarbeitet. Herr
Hartl stellt den Antrag, den aktuellen Tagesordnungspunkt zu vertagen und
den Antrag in das Antragsverfahren zu geben.
Bürgermeister Albers erklärt dazu, dass man nicht darum
herum komme, diesen Antrag zu behandeln, da das Thema mit einem
Beschlussvorschlag der Verwaltung heute auf der Tagesordnung stehe.
Nötigenfalls müsse, wenn der Ausschuss so entscheide, der Tagesordnungspunkt
vertagt werden. Der Vorsitzende stimmt dem zu, denn, wenn man heute den
Beschlussvorschlag ablehne, habe man ein Glaubwürdigkeitsproblem. Er
bezeichnet die von der Verwaltung ausgehandelte Vereinbarung als großartige
Leistung, da diese alle Vertragspartner an einen Tisch bekommen habe. Wenn die
Beschlussvorlage abgelehnt werde, stünde man wieder bei Null.
Herr Hartl bestätigt, dass der vorgelegte Antrag
komplex sei. Er würde es aber auch akzeptieren, wenn entschieden werde,
dass dieser nicht behandelt werden solle. Er beantrage aber, den Antrag als
politischen Antrag zu diskutieren.
Bürgermeister Albers stellt fest, dass heute entschieden
werden müsse, ob der Tagesordnungspunkt abgesetzt werden solle. Der Antrag sei
das Gegenteil von dem, was die Verwaltung vorgeschlagen habe. Das Thema sei
lang genug in verschiedenen Gremien beraten worden. Mit dem vorliegenden
Beschlussvorschlag solle das Problem, dass dort Menschen gefährdet seien,
gelöst werden. Durch eine Vertagung würde die Lösung verschoben.
Er geht sodann auf die einzelnen Antragspunkte ein. Zu Punkt
1 führt er aus, das es schwierig sei, mit dem Landkreis Gespräche
aufzunehmen, wenn der Landkreis festgestellt habe, dass er aus rechtlichen
Gründen die Baugenehmigung nicht aufheben könne. Außerdem könne der Investor
diese 4 Parkplätze nicht einfach aufgeben, da diese vermietet seien. Dieser
Antragsteil stelle das Gegenteil der vorgeschlagenen Lösung dar. Es gebe keine
Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Hier sei das Kind rechtlich in den
Brunnen gefallen.
Punkt 2 stelle vom Antragstext her
allein das Gegenteil der vorgeschlagenen Lösung dar.
Punkt 3 des Antrags sei der schwierigste
Teil. Danach solle die Verwaltung des Problem verkehrsrechtlich lösen. Es sei
festzustellen, dass die dortige Fläche als Parkplätze ausgepflastert seien und
entsprechend genutzt werden und nicht als Bürgersteig. Es sei daher rechtlich
nicht zulässig, dass die Verwaltung dort Tickets verteile. Ein solcher
Beschluss sei rechtlich nicht zulässig, so dass er als Bürgermeister
nach dem Kommunalverfassungsgesetz dann prüfen müsse, ob er Einspruch
einlegen und die Kommunalaufsicht einschalten müsse.
Zu Punkt 4 stellt Bürgermeister Albers fest, dass
dieses Thema bereits in öffentlicher Sitzung behandelt werde.
Zu Punkt 5 erklärt der Bürgermeister,
dass es sich bei dieser Angelegenheit um ein Geschäft der laufenden Verwaltung
handele. Wegen der besonderen Problematik habe sich die Verwaltung aber
entschieden, dieses Thema in öffentlicher Sitzung in den Gremien zu behandeln.
Gegen eine Behandlung des Themas im Rat habe er nichts einzuwenden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass diese Verfahrensweise
ein Novum darstelle, wenn ein Geschäft der laufenden Verwaltung bis in den Rat
„hochgezoomt“ werde.
Herr Hartl erklärt, dass es ein großes öffentliches
Interesse gebe. Die Stadt solle hier 4 wichtige Parkplätze abgeben, obwohl die
Stadt Jever keine Schuld an der Situation habe, sondern der Landkreis. Da hier
unverschuldet Parkplätze abgegeben werden sollen, sei man politisch anderer
Meinung über die angestrebte Lösung.
Herr Udo Albers fragt, warum man nicht 4 Parkplätze in
der Tiefgarage abgeben könne. Herr Rüstmann erwidert, dass die
Parkplätze aus Sanierungsmitteln gefördert worden seien und mit einer Abgabe
diese gefährdet seien.
Der Vorsitzende erkundigt sich, wie beschlusstechnisch
zu verfahren sei. Herr Müller erklärt dazu, dass in der Beschlussfolge gleichzeitig
abgeklärt werden sollte, ob der Rat in dieser Angelegenheit endgültig
entscheiden solle.
Bürgermeister Albers schlägt vor, zuerst über das weitere
Beschlussverfahren abzustimmen.
Der Vorsitzende lässt dann über folgende
Beschlussempfehlung abstimmen:
Der Rat der Stadt Jever soll in dieser
Angelegenheit in öffentlicher Sitzung entschieden.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen
Der Vorsitzende lässt dann über den Antrag von Herrn
Hartl auf Vertagung des Tagesordnungspunktes abstimmen.
Die Vertagung wird mit 4 Ja- und 3
Nein-Stimmen beschlossen.