Nachtrag: 11.06.2015
Sitzung: 17.06.2015 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Beschlussvorschlag:
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Die Ausbauplanung für den 4. Bauabschnitt
Kiebitzstraße wird, wie durch das Planungsbüro Thalen Consult vorgestellt,
zugestimmt. Die Verwaltung wird
beauftragt die Ausschreibung durchzuführen. |
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Herr Größ begründet das Vorhaben und bedankt sich
bei Herrn Fittje für die kurzfristige und schnelle Bereitstellung der
Planungsunterlagen.
Herr Fittje stellt die Ausbauplanung für den
südlichen Abschnitt der Kiebitzstraße als 4. Bauabschnitt des Gesamtprojektes
mittels Projektion vor. Diese Planung orientiere sich an dem schon auf dem
nördlichen Abschnitt und in der Anton-Reling-Straße verwirklichten Profil
(siehe Anlage). Als Besonderheit hebt er hervor, dass sich hier ein Mischkanal
für Abwasser befinde, der in dieser Baumaßnahme auf getrennte Kanalisation
erweitert werde. Die EWE prüfe, ob der vorhandene Kanal saniert werden könne.
Gegenüber dem Plan befürworte er aber die Anlage des Bürgersteiges auf die
Nordwestseite der Straße, da dieser dann die Fortsetzung des bisherigen
Ausbaues sei und gleichzeitig unmittelbar an den Kinderspielplatz führe. Bisher
gebe es in der Straße 4 Laternen. Die neue Beleuchtung werde nach Maßgabe der
vorherigen Bauabschnitte mit LED ausgestattet.
Der Vorsitzende begrüßt die Verlegung des Bürgersteiges
auf die Spielplatzseite.
Frau Glaum erkundigt sich, wie mit der
Betonsteinpflasterung im hinteren Abschnitt der Straße und im Wendehammer
verfahren werde. Herr Fittje erklärt, dass die Betonsteine im
Straßenverlauf aufgenommen und durch die Bitumendecke ersetzt werden. Für den
Wendehammer sei eine Bitumenauflage nicht möglich. Hier bleibe eine
Betonsteinpflasterung. Über eine dunklere Farbgestaltung könne noch gesprochen
werden.
Herr Hartl spricht die Befahrbarkeit durch große
Müllfahrzeuge an. Bisher sei ein Wendemanöver mit Überfahren der vorhandenen
Bordsteine gerade möglich. Zukünftig werde es jedoch noch enger. Herr Fittje
betont, dass sich an den befahrbaren Ausmaßen nichts ändere. Er sehe keine
Probleme. Herr Harms wirft ein, dass das Rückwärtsfahren von
Müllfahrzeugen gemäß Berufsgenossenschaft nicht erlaubt sei.
Der Vorsitzende lässt abstimmen.