Nachtrag: 11.06.2015

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Ausbauplanung für den 4. Bauabschnitt Kiebitzstraße wird, wie durch das Planungsbüro Thalen Consult vorgestellt, zugestimmt.  Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung durchzuführen.

 

 


Herr Größ begründet das Vorhaben und bedankt sich bei Herrn Fittje für die kurzfristige und schnelle Bereitstellung der Planungsunterlagen.

Herr Fittje stellt die Ausbauplanung für den südlichen Abschnitt der Kiebitzstraße als 4. Bauabschnitt des Gesamtprojektes mittels Projektion vor. Diese Planung orientiere sich an dem schon auf dem nördlichen Abschnitt und in der Anton-Reling-Straße verwirklichten Profil (siehe Anlage). Als Besonderheit hebt er hervor, dass sich hier ein Mischkanal für Abwasser befinde, der in dieser Baumaßnahme auf getrennte Kanalisation erweitert werde. Die EWE prüfe, ob der vorhandene Kanal saniert werden könne. Gegenüber dem Plan befürworte er aber die Anlage des Bürgersteiges auf die Nordwestseite der Straße, da dieser dann die Fortsetzung des bisherigen Ausbaues sei und gleichzeitig unmittelbar an den Kinderspielplatz führe. Bisher gebe es in der Straße 4 Laternen. Die neue Beleuchtung werde nach Maßgabe der vorherigen Bauabschnitte mit LED ausgestattet.

 

Der Vorsitzende begrüßt die Verlegung des Bürgersteiges auf die Spielplatzseite.

 

Frau Glaum erkundigt sich, wie mit der Betonsteinpflasterung im hinteren Abschnitt der Straße und im Wendehammer verfahren werde. Herr Fittje erklärt, dass die Betonsteine im Straßenverlauf aufgenommen und durch die Bitumendecke ersetzt werden. Für den Wendehammer sei eine Bitumenauflage nicht möglich. Hier bleibe eine Betonsteinpflasterung. Über eine dunklere Farbgestaltung könne noch gesprochen werden.

 

Herr Hartl spricht die Befahrbarkeit durch große Müllfahrzeuge an. Bisher sei ein Wendemanöver mit Überfahren der vorhandenen Bordsteine gerade möglich. Zukünftig werde es jedoch noch enger. Herr Fittje betont, dass sich an den befahrbaren Ausmaßen nichts ändere. Er sehe keine Probleme. Herr Harms wirft ein, dass das Rückwärtsfahren von Müllfahrzeugen gemäß Berufsgenossenschaft nicht erlaubt sei.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.