Frau Vredenborg fragt, ob die Stadt Jever eine Nutzungsgebühr erhebe, wenn Altkleidercontainer auf öffentliche Flächen gestellt werden. Herr Schwarz erwidert, dass dieses derzeit nicht der Fall sei. Derzeit werde ein Kataster all dieser Container erstellt, um dann Gebühren zu erheben. In anderen Gemeinden sei dieses so geregelt, dass gemeinnützige Anbieter, wie das Rote Kreuz oder die DLRG von Gebühren befreien seien. Fremdaufsteller, die gewerblich tätig seien, müssen eine Gebühr bezahlen. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dies sicherlich eine Sache der Sondernutzungssatzung sei, auf die man seit Jahren warte.

 

Frau Vredenborg erkundigt sich nach dem Grundstück, auf dem sich das Mattenlager der Firma Kückens befunden habe. Dieses verwildere zunehmend. Bürgermeister Albers erklärt, dass sich dieses Grundstück im Eigentum der Familie Kückens befinde und auf dem freien Markt verkauft werden solle. Die Stadt habe hier aber grundsätzlich einen Fuß in der Tür, da im Rahmen des Sanierungsgebietes IV Beträge für den Ankauf von Grundstücken vorgesehen seien. Der Bewilligungsbescheid für das Sanierungsgebiet liege jedoch noch nicht vor. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stadt im festgestellten Sanierungsgebiet ein Vorkaufsrecht habe.