Sitzung: 02.07.2015 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 8, Enthaltungen: 5
Vorlage: BV/0954/2011-2016
Beschlussvorschlag:
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Für das Schulessen und für die Mittagsverpflegung in
den Kindertagesstätten wird, beginnend mit dem Schuljahr/Kindergartenjahr
2015/2016 grundsätzlich eine Service- und Verwaltungspauschale in Höhe von
0,50 EUR pro Mittagessen erhoben. Der jeweilige Preis des Mittagessen (reine
Menükosten) wird wie bisher in voller Höhe umgelegt. |
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Bürgermeister Albers führt aus, dass man in den Vorberatungen
gemerkt habe, dass dieses Thema etwas schwer eingängig sei, obwohl es Teil des gesamten
Haushaltskonsolidierungskonzeptes sei, das bereits Gegenstand intensiver
Beratungen gewesen sei. Es bestehe aus insgesamt 30 Gesamtmaßnahmen von denen
heute 2 unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden sollen. Lediglich 3
von insgesamt 30 Einsparmaßnahmen beträfen Eltern und Kinder in Jever
unmittelbar finanziell. Er halte diesen
Maßnahmenkatalog insgesamt für ein sehr ausgewogenes Konzept, welches Kinder,
Senioren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Freunde des Theaters
und der Bibliothek gleichmäßig belaste, aber eben nicht über Gebühr.
Man habe bei den Beratungen auf Antrag der
SPD auch zu diesem konkreten Punkt im Rahmen des
Haushaltskonsolidierungskonzeptes bereits abgestimmt. Damals war darüber zu
entscheiden, ob man die Einführung einer Verwaltungspauschale in den
Kindergärten sowie eine Erhöhung in den Grundschulen befürworte. Er bitte den
Rat eindringlich, auch heute diesem Tagesordnungspunkt zuzustimmen, da
ansonsten ein an sich ausgewogenes Konzept aus den Fugen gerate und dann die
anderen von Einsparungen Betroffenen zu recht fragen würden: „Warum werden
gerade die ausgenommen, warum müssen wir mehr bezahlen, warum müssen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Wiederbesetzungssperre 3 Monate
für die Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten?“
Herr Janßen führt aus, dass seine Fraktion Belastungen
von Kindern und Familien solange nicht mittrage, wie andere Einspar- und
Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung stünden und nicht ausgeschöpft würden.
Bürgermeister Albers habe gesagt, der Rat habe die Pflicht, die
Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und umzusetzen. Aber sie als
Ratsmitglieder seien nicht immer die Erfüllungsgehilfen des Bürgermeisters, man
könne auch anderer Meinung sein. Man habe das Recht, „Nein“ zu sagen, oder
andere Vorschläge in die Diskussion zu bringen. Dieses Recht nehme seine
Fraktion für sich in Anspruch. Man habe zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie
z.B. die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Diese hätte weit über 100.000,00
€ eingebracht und man hätte sich die 30 kleinen Trippelschritte sparen können.
Weil es hier erneut zu einer Einzelmaßnahmenabstimmung komme, habe ihn die
Kommunalaufsicht in seiner Einschätzung bestärkt, dass man sehr wohl das Recht
habe, Änderungsanträge zu stellen und andere Vorschläge zu machen, oder auch
„Nein“ zu sagen.
Er beantrage keine Verwaltungspauschale für
die Inanspruchnahme einer Mittagsverpflegung in den Kindergärten oder Schulen
zu erheben.
Herr Schönbohm führt aus, dass BGM Albers bereits
ausgeführt habe, dass diese Einführung/Erhöhung der Pauschale ein Teil der
Haushaltskonsolidierung sei, die ja vor einigen Monaten mit großer Mehrheit
beschlossen worden sei. Die Verpflichtung sei, in allen Bereichen Einsparungen
vorzunehmen. Wenn nun im Nachhinein an jedem einzelnen Punkt erneut
„rumgedoktort“ werde, komme das ganze Konzept ins Wanken. Er denke, dass man
seit einigen Jahren zum ersten Mal ein Haushaltskonsolidierungskonzept habe,
das einigermaßen wirksam sei, auch wenn die Belastungen im einzelnen möglichst
gering gehalten wurden. In den letzten Jahren habe man immer große Summen in
das Konzept geschrieben, aus denen dann nie etwas wurde. Alternativen zu diesem
Konzept seien nur Steuererhöhungen und Einsparungen bei den freiwilligen
Leistungen. Das wolle keiner im Rat.
Heute gehe es um die Verwaltungspauschale
für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten und Schulen. Während es
die Pauschale in den Schulen bereits gebe, werde sie bislang in den
Kindergärten noch nicht erhoben. Seine Fraktion plädiere für eine
Gleichstellung von Schule und Kindergärten mit einer einheitlichen
Verwaltungspauschale in Höhe von 0,30 €. Bei dem Vorschlag der Verwaltung würde
sich seine Fraktion ggf. enthalten.
Herr Hartl erwidert auf die Aussagen von Herrn Janßen, dass er nicht in Abrede
gestellt habe, dass jede Fraktion das Recht habe, Anträge zu stellen. Er wolle
nur auch in dieser Sitzung noch einmal darauf hinweisen und die Ratskollegen
bitten, in diesem Sinne zu entscheiden, dass der mehrheitliche Beschluss der
Haushaltssatzung i.V.m. dem beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramm
glaubwürdig umgesetzt werden sollte. Man mache sich gegenüber der
Öffentlichkeit und der genehmigenden Behörde (Aufsichtsbehörde) unglaubwürdig, wenn
man das beschlossene Konzept nicht in vollem Umfang umsetze.
Bürgermeister Albers weist noch einmal darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag das beinhalte, was damals mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen worden sei. Es beinhalte auch die Herbeiführung eines gleichberechtigten Zustandes zwischen Kindertagesstätten und Schulen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen angesprochenen Anträge sei der Verwaltungsvorschlag derjenige, der am weitesten gehe. Über den wolle er jetzt gerne als erstes abstimmen lassen.