Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 8, Enthaltungen: 5

Beschlussvorschlag:

 

 

Für das Schulessen und für die Mittagsverpflegung in den Kindertagesstätten wird, beginnend mit dem Schuljahr/Kindergartenjahr 2015/2016 grundsätzlich eine Service- und Verwaltungspauschale in Höhe von 0,50 EUR pro Mittagessen erhoben.

Der jeweilige Preis des Mittagessen (reine Menükosten) wird wie bisher in voller Höhe umgelegt.

 

 


Bürgermeister Albers führt aus, dass man in den Vorberatungen gemerkt habe, dass dieses Thema etwas schwer eingängig sei, obwohl es Teil des gesamten Haushaltskonsolidierungskonzeptes sei, das bereits Gegenstand intensiver Beratungen gewesen sei. Es bestehe aus insgesamt 30 Gesamtmaßnahmen von denen heute 2 unter diesem Tagesordnungspunkt behandelt werden sollen. Lediglich 3 von insgesamt 30 Einsparmaßnahmen beträfen Eltern und Kinder in Jever unmittelbar finanziell.  Er halte diesen Maßnahmenkatalog insgesamt für ein sehr ausgewogenes Konzept, welches Kinder, Senioren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Freunde des Theaters und der Bibliothek gleichmäßig belaste, aber eben nicht über Gebühr.

 

Man habe bei den Beratungen auf Antrag der SPD auch zu diesem konkreten Punkt im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes bereits abgestimmt. Damals war darüber zu entscheiden, ob man die Einführung einer Verwaltungspauschale in den Kindergärten sowie eine Erhöhung in den Grundschulen befürworte. Er bitte den Rat eindringlich, auch heute diesem Tagesordnungspunkt zuzustimmen, da ansonsten ein an sich ausgewogenes Konzept aus den Fugen gerate und dann die anderen von Einsparungen Betroffenen zu recht fragen würden: „Warum werden gerade die ausgenommen, warum müssen wir mehr bezahlen, warum müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Wiederbesetzungssperre 3 Monate für die Kolleginnen und Kollegen mitarbeiten?“

 

Herr Janßen führt aus, dass seine Fraktion Belastungen von Kindern und Familien solange nicht mittrage, wie andere Einspar- und Einnahmemöglichkeiten zur Verfügung stünden und nicht ausgeschöpft würden. Bürgermeister Albers habe gesagt, der Rat habe die Pflicht, die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben und umzusetzen. Aber sie als Ratsmitglieder seien nicht immer die Erfüllungsgehilfen des Bürgermeisters, man könne auch anderer Meinung sein. Man habe das Recht, „Nein“ zu sagen, oder andere Vorschläge in die Diskussion zu bringen. Dieses Recht nehme seine Fraktion für sich in Anspruch. Man habe zahlreiche Vorschläge eingebracht, wie z.B. die Einführung einer Zweitwohnungssteuer. Diese hätte weit über 100.000,00 € eingebracht und man hätte sich die 30 kleinen Trippelschritte sparen können. Weil es hier erneut zu einer Einzelmaßnahmenabstimmung komme, habe ihn die Kommunalaufsicht in seiner Einschätzung bestärkt, dass man sehr wohl das Recht habe, Änderungsanträge zu stellen und andere Vorschläge zu machen, oder auch „Nein“ zu sagen.

 

Er beantrage keine Verwaltungspauschale für die Inanspruchnahme einer Mittagsverpflegung in den Kindergärten oder Schulen zu erheben.

 

Herr Schönbohm führt aus, dass BGM Albers bereits ausgeführt habe, dass diese Einführung/Erhöhung der Pauschale ein Teil der Haushaltskonsolidierung sei, die ja vor einigen Monaten mit großer Mehrheit beschlossen worden sei. Die Verpflichtung sei, in allen Bereichen Einsparungen vorzunehmen. Wenn nun im Nachhinein an jedem einzelnen Punkt erneut „rumgedoktort“ werde, komme das ganze Konzept ins Wanken. Er denke, dass man seit einigen Jahren zum ersten Mal ein Haushaltskonsolidierungskon­zept habe, das einigermaßen wirksam sei, auch wenn die Belastungen im einzelnen möglichst gering gehalten wurden. In den letzten Jahren habe man immer große Summen in das Konzept geschrieben, aus denen dann nie etwas wurde. Alternativen zu diesem Konzept seien nur Steuererhöhungen und Einsparungen bei den freiwilligen Leistungen. Das wolle keiner im Rat.

 

Heute gehe es um die Verwaltungspauschale für die Mittagsverpflegung in den Kinderta­gesstätten und Schulen. Während es die Pauschale in den Schulen bereits gebe, werde sie bislang in den Kindergärten noch nicht erhoben. Seine Fraktion plädiere für eine Gleichstellung von Schule und Kindergärten mit einer einheitlichen Verwaltungspauschale in Höhe von 0,30 €. Bei dem Vorschlag der Verwaltung würde sich seine Fraktion ggf. enthalten.

 

Herr Hartl erwidert auf die Aussagen von Herrn Janßen, dass er nicht in Abrede gestellt habe, dass jede Fraktion das Recht habe, Anträge zu stellen. Er wolle nur auch in dieser Sitzung noch einmal darauf hinweisen und die Ratskollegen bitten, in diesem Sinne zu entscheiden, dass der mehrheitliche Beschluss der Haushaltssatzung i.V.m. dem beschlossenen Haushaltskonsolidierungsprogramm glaubwürdig umgesetzt werden sollte. Man mache sich gegenüber der Öffentlichkeit und der genehmigenden Behörde (Aufsichtsbehörde) unglaubwürdig, wenn man das beschlossene Konzept nicht in vollem Umfang umsetze.

 

Bürgermeister Albers weist noch einmal darauf hin, dass der Verwaltungsvorschlag das beinhalte, was damals mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen worden sei. Es beinhalte auch die Herbeiführung eines gleichberechtigten Zustandes zwischen Kindertagesstätten und Schulen. Vor dem Hintergrund der unterschiedlichen angespro­chenen Anträge sei der Verwaltungsvorschlag derjenige, der am weitesten gehe. Über den wolle er jetzt gerne als erstes abstimmen lassen.