Bürgermeister Albers gibt bekannt, dass Frau Glaum im Juni eine Anfrage zum Thema Glyphosat-Einsatz gestellt habe. Diese sei im Juni auch schon per Mail von Herrn Bleck beantwortet worden. Er wolle auf Wunsch von Frau Glaum heute noch einmal öffentlich bekannt geben, was die Anfrage ergeben habe. Die Anfrage ziele auf einen möglichen Einsatz von Glyphosat als Wirkstoff im Rahmen von Unkraut-/ bzw. Pflanzenvernichtung. Folgende Fragen seien gestellt worden:

 

  1. Wurden durch die Stadt Jever seit 2010 gemäß  § 12 (2) PflschG beantragt? Wenn ja
    1. In welchen Jahren und
    2. auf welchen Flächen

 

Herr Bleck habe hierzu mitgeteilt, dass es in seiner gesamten Zeit bei der Stadt Jever (seit 1990) keine entsprechenden Ausnahmeanträge gegeben habe. Nach Kenntnisstand der Stadt sei Glyphosat auch nicht verwandt worden.

 

  1. Weiterhin sei gefragt worden, welche Pflanzenschutzmittel zum Einsatz kamen und kommen.

 

Herr Bleck habe darauf geantwortet, dass die einzigen ihm bekannten Anwendungen von allgemein zugänglichen Mitteln sich auf Antialgenmittel bei den Denkmälern der Stadt sowie Tupfanwendungen gegen den Eichensplintkäfer bei Eichen-Jungpflanzen beschränken.

 

  1. Die weitere Frage, ob die Stadt zukünftig der Empfehlung des Ministeriums folgen werde, und auf glyphosathaltige Mittel verzichten werde, erübrige sich, da man diese nicht anwende.

 

In diesem Zusammenhang habe Herr Bleck aber auch darauf hingewiesen, dass man derzeit ein aktuelles Problem mit Herkulesstauden (Riesenbärenklau) insbesondere im Bereich der  ehemaligen Hausmülldeponie im Bereich der Sillensteder Straße habe und man nicht genau wisse, wie man dieses Problems Herr werden könne. Hier werde man möglicherweise erstmalig auch zu Giften

greifen müssen. Herr Bleck stehe mit dem Pflanzenschutzamt in Oldenburg in Kontakt, um hier möglichst eine glyphosatfreie Lösung zu finden.

 

Weiterhin beantwortet BGM Albers die Anfrage der FDP-Fraktion vom 10.08.2015. Hier gehe es um die Frage der notwendigen Einstellplätze im St-Annen-Quartier.

 

  1. Wie viele notwendige Einstellplätze muss der Investor für die gesamte bauliche  Anlage im St.-Annen-Quartier gemäß NBauO zur Verfügung stellen?

 

 

Die Anzahl der notwendigen Stellplätze für ein Bauvorhaben wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Vorlage des Stellplatznachweises durch den Bauantragssteller von der unteren Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Friesland geprüft und genehmigt. Über die Anzahl der genehmigten Stellplätze kann nur der Landkreis als zuständige Behörde Auskunft erteilen.

 

  1. Wie viele Einstellplätze sind zum jetzigen Zeitpunkt vom Investor zur Verfügung gestellt worden?

 

Es stehen tatsächlich 51 Stellplätze zur Verfügung.

 

  1. Hat der Investor im Zusammenhang mit dem Bau des St.-Annen-Quartiers in der Vergangenheit Ablösebeträge für fehlende Einstellplätze an die Stadt gezahlt, wenn ja in welcher Höhe?

 

Der Investor hat im Zusammenhang mit dem Bau des St.-Annen-Quartiers in der Vergangenheit keine Ablösebeträge für fehlende Einstellplätze an die Stadt gezahlt.

 

  1. Welche Regelung tritt für ein mögliches Fehl an nachzuweisenden Einstellplätzen in Kraft, wie hoch sind mögliche Ablösebeträge?

 

Gemäß § 79 Abs. 1 NBauO kann die Bauaufsichtsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen anordnen, die zur Herstellung oder Sicherung rechtmäßiger Zustände erforderlich sind, wenn bauliche Anlagen dem öffentlichen Baurecht widersprechen und hier evtl. nicht die erforderlichen Stellplätze geschaffen worden sind.

 

Die gültige Satzung der Stadt Jever über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugeinstellplätze (Ablösungssatzung) sieht vor, dass pro abzulösenden Einstellplatz ein Betrag in Höhe von 3.834,69 Euro zu zahlen wäre.

 

 

Weiterhin gebe es eine kurzfristige Anfrage des Ratsherrn Udo Albers,  die zwar nicht innerhalb der Antragsfrist sei, weil diese Frage jedoch unter den Nägeln brenne und sie auch gleich zu beantworten sei, wolle er sie dennoch in der heutigen Ratssitzung beantworten. Er habe mehrere Fragen gestellt zu dem Thema „Mietverhältnisse für Flüchtlinge. Die erste Frage sei

 

  1. ob die Stadt Jever Wohn-Mietverhältnisse gekündigt habe, um Wohnraum im Zusammenhang mit der aktuellen Flüchtlingskrise vor halten zu können.

 

Diese Frage sei im Zusammenhang zu sehen mit einem Leserbrief vom 01.10.2015 in dem es heiße: „Dass mindestens zwei dokumentierten Fälle von Kündigungen langjähriger Mieter städtischer Wohnungen zugunsten Asylbewerberunterbringung nicht eben für Begeisterung sorge“.

 

Auch er habe den Leserbrief zunächst so gelesen, dass es sich um Fälle in Jever handele. Es bezog sich, wie er dann später erfahren habe, wohl auf überregionale Probleme in Bremen oder Hamburg.

 

Die Stadt Jever habe kein einziges Mietverhältnis gekündigt, um Flüchtlinge unter zu bringen. Man befinde sich in der komfortablen Situation, für die zugewiesenen Flüchtlinge ausreichend Wohnangebote von privaten Vermietern zu haben, so dass man nicht einmal ansatzweise darüber nachgedacht habe. Davon abgesehen verbiete sich so etwas eindeutig, es könne nicht sein, Probleme organisatorischer Art auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen. Dadurch erübrigten sich die übrigen Fragen der Anfrage.