Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für die Flüchtlingsbetreuung und den Ganztagsbetrieb an der Paul-Sillus-Schule sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt befristet bis zum 31.07.2017 folgende zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung zu stellen:

 

à 1 Vollzeitstelle mit 39 Std./wtl.; Sozialarbeiter/in für die Flüchtlingsbetreuung inkl. Begleitung und Betreuung im Bereich Schule / Kindertagesstätten

 

à 5 Stunden/wtl.; Erzieher/in bzw. Sozialassistent/in für den Ganztagsbetrieb an der Paul-Sillus-Schule

 

Die erforderlichen Personalkosten sind im Haushalt einzuplanen. Der Stellenplan ist schnellstmöglich anzupassen.

 

Zur teilweisen Gegenfinanzierung entfällt der Zuschuss zum Landesbudget zur Finanzierung eines Ganztagesangebotes in Höhe von maximal 8.000,00 € / jährlich mit sofortiger Wirkung.

 


Bürgermeister Albers trägt anhand der Sitzungsvorlage zum Sachverhalt vor und erläutert die Notwendigkeit von weiterem Personal zur Integration der Flüchtlinge. Nur mit einer nachhaltigen Integration werde man für die Flüchtlinge eine verbesserte und dauerhafte Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen. Daher sei es auch vorgesehen, dass zusätzliche Personal in der Schulsozialarbeit und in den Kindertagesstätten einzusetzen. Man stehe hier vor einer nicht einfachen organisatorischen Herausforderung, um den Bedürfnissen aller Beteiligten einigermaßen gerecht zu werden.    

 

Darüber hinaus habe man auch eine Fürsorgepflicht für das vorhandene Personal, das dringendst auf eine weitere Unterstützung angewiesen sei, sowohl in der Verwaltung direkt als auch in den Schulen und Kindertagesstätten.

 

Herr Schwerdt trägt vor, dass die Integration von Flüchtlingskindern im normalen Schulbetrieb nicht möglich sei. Daher würden die Schulleitungen eher dafür plädieren, entsprechende Sprachförderklassen konzentriert, und zwar an der Paul-Sillus-Ganztagsschule, zu installieren.

 

Frau Blank führt aus, dass auch in den Kindergartengruppen kurzfristige Maßnahmen erforderlich seien, um eine dortige angemessene Betreuung der Flüchtlingskinder zu gewährleisten, insbesondere im letzten Kindergartenjahr vor dem Schuleintritt.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache beschließt der Ausschuss:

 

Anmerkung: Da Schulangelegenheiten betroffen sind, nimmt Herr Schwerdt an der Abstimmung teil.