Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet IV „Lohne/Schlachte/Hooksweg“ als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.       Die Sanierung soll bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

 


Herr Janßen führt aus, dass man mit der Zustimmung zum Sanierungsgebiet IV die Möglichkeit habe den Bereich Lohne/Schlacht/Hooksweg im privaten, wie auch im öffentlichen Bereich erheblich zu verbessern. Das heiße aber auch, dass man in den jeweiligen Haushalten finanzielle Mittel bereitstellen müsse. In den nächsten Jahren werde sich der Eigenanteil der Stadt auf rund 880.000,00 € summieren. Das Gesamtprojekt werde mit knapp 2,5 Mio € beziffert. Diese Summe könne in etwa in diesen Bereich fließen und es sei als große Chance zu verstehen. Wer A sagt müsse auch B sagen, man habe den Antrag auf Aufnahme in das Sanierungsgebiet gestellt, der Antrag sei genehmigt und  nun müsse der Rat auch die jeweiligen Gelder bereitstellen, um das Ganze mit zu fördern.

 

Frau Glaum erklärt, dass auch ihre Fraktion für den Antrag stimmen werde. Man sei froh, dass die Vorschläge, die in der Arbeitsgruppe zwischen Verwaltung, Architekten und Anwohnern erarbeitet worden seien in die Tat umgesetzt werden könnten und sie hoffe auch, dass viele umgesetzt würden. Es sei dabei um eine Aufwertung des Quartiers, maritime Hafengestaltung, Erhaltung der historischen Bausubstanz und vor allem auch um Bereinigung im Hinblick auf die vielen leerstehenden, bzw. abgängigen Häuser in diesem Bereich gegangen. Abschließend rege sie an, dass sich der Rat über eine Gestaltungssatzung Gedanken machen möge, damit das historische Ensemble rund um den Hafen erhalten bleibe. Mit der Bebauung, die dort zuletzt stattgefunden habe, sei wohl kaum einer der Ratsleute glücklich. Wenn dies zukünftig besser werden solle, sei es wichtig, eine solche Gestaltungssatzung zu verabschieden.

 

Herr Schönbohm äußert sich kritisch zu dem geplanten Sanierungsgebiet, insbesondere im Hinblick darauf, dass große Teile des Gebietes bereits in einem früheren Sanierungsgebiet enthalten gewesen seien. Auch die Kosten, die für die Stadt mit dem Sanierungsgebiet zusammenhingen, könne er angesichts anderer anstehender Investitionen nicht gut heißen. Aus diesem Grunde werde seine Fraktion diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Bürgermeister Albers bestätigt die Aussage von Frau Glaum, dass es höchste Zeit sei, planerische Vorgaben zu machen, insbesondere was den Platz „Schlachte“ angehe, damit der Charakter des Platzes erhalten bleibe. Die Frage sei, ob eine Gestaltungssatzung hier ausreiche. Wenn man sich die Bebauungspläne anschaue, dann seien die Vorgaben in dem Bereich sehr frei. Es könnten dadurch in vielen Bereichen Bauten entstehen, die man so nicht wolle. Der Vorschlag des Bauamtes sei, die Sache in Angriff zu nehmen und zu sehen, wie man hier über eine entsprechende Bauleitplanung oder eine Gestaltungssatzung Vorgaben machen könne, um den Charakter des Platzes zu erhalten. Die Bauten die in der letzten Zeit entstanden seien, seien diesem Ziel nicht unbedingt zuträglich.

 

Herr Harms führt aus, dass er dem Sanierungsgebiet nicht zustimmen könne, weil bereits vor 20-25 Jahren einmal viel Geld und Herzblut in diesem Bereich geflossen sei. Damals sei, auch in Abstimmung mit der Denkmalspflege, entschieden worden, dass die Sichtachse zur Mühle bestehen bleiben solle. Wenn man nun in diesen Bereich komme, sei von der Mühle praktisch nichts mehr zu sehen. Aus seiner Sicht, seien dort erhebliche Bausünden begangen worden. Da die Haushaltsmittel knapp seien, gebe es seiner Meinung wichtigere Investitionen, als hier für ein weiteres Sanierungsgebiet Geld in die Hand zu nehmen.

 

Herr Janßen erwidert, dass es der Rat im Hinblick auf das Gebäude an der Schlachte selbst verbockt habe. Der Rat habe die Bebauungspläne aufgestellt, und diese Pläne hätten eine Bebauung in der Form hergegeben. Gleichwohl sei er dafür, für die Zukunft anders zu reagieren. Dennoch solle man die Chance nicht vergeben, mit 1/3 Eigenanteil hohe Investitionen zu ermöglichen. Und selbstverständlich könne man jederzeit die Notbremse ziehen, wenn man in zukünftigen Haushalten merke, dass die Finanzierung die Stadt überfordere.

 

Frau Glaum fragt ergänzend, ob sie die Ausführungen des Bürgermeisters richtig verstanden habe, dass die Verwaltung einen Vorschlag hinsichtlich einer Gestaltungssatzung, bzw. Änderung von Bebauungsplänen erarbeiten werde und kein Antrag seitens der Fraktionen erforderlich sei. Dies wird von Bürgermeister bejaht.

 

Herr Sender widerspricht den Ausführungen von Herrn Janßen. Der Bebauungsplan sei in Absprache mit der Verwaltung und dem Denkmalspfleger geändert worden.

 

Bürgermeister Albers berichtigt, dass es zwar eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gegeben habe. Diese habe aber den hinteren Teil des Gebäudes betroffen, der von der Schlachte gar nicht zu sehen sei. Die Höhe, die nach seinem Dafürhalten das größte Problem bei dem Gebäude sei, und die Art der Gestaltung der Fassade seien mit dem Bebauungsplan konform. Hier habe die Stadt keinen Einfluss nehmen können. Hier müsse man zukünftig aufpassen, denn die Schlachte sei nicht irgendein x-beliebiger Platz. Das, was die Stadt auszeichne, das habe auch das Leitbild noch einmal deutlich unterstrichen, sei der historische Charakter, die Dinge, die historisch gewachsen und in der Stadt noch erkennbar seien. Diese historischen Punkte gelte es zu pflegen und dafür sei es auch wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass dort Geld investiert werde.

 

Die Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.