Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die Zufahrten zum Kirchplatz sind mit dem Verkehrszeichen 325 (Verkehrs-beruhigter Bereich) zu regeln.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen.

2.)    Die St.-Annen-Straße ist mit in den verkehrsberuhigten Bereich einzube-ziehen. Dort ist die Gegenläufigkeit wieder zuzulassen.

 


Herr Harms führt aus, dass der Kirchplatz sich in den letzten Jahren auch durch die vielen Veranstaltungen insbesondere an der Nordseite zu einem Publikumsmagneten entwickelt habe. Zeitweise sei der Kirchplatz für den Autoverkehr gesperrt worden, was sich bewährt habe, aber aufgrund der damit verbunden Kosten für die Veranstalter wieder fallen gelassen worden sei. Um die Veranstaltungen von störendem Durchgangsverkehr freizuhalten habe die SWG den Antrag gestellt, den Kirchplatz verkehrsberuhigt auszuweisen. Dieses sei kostengünstiger und verkehrssicherer als nur Absperrböcke und Verbotsschilder aufzustellen.

 

Die von der Verwaltung vorgesehene Verquickung mit  der zeitgleichen Einrichtung des Begegnungsverkehres für Kraftfahrzeuge in der St.-Annen-Straße sei mit dem Antrag seiner Fraktion nicht verbunden und finde auch nicht die Zustimmung seiner Fraktion. Dies bringe Nachteile durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in der St.-Annen-Straße mit sich, zumal an 2 Tagen in der Woche die Zufahrt zum Kirchplatz versperrt sei. Daher bitte seine Fraktion, dem Antrag, so wie er gestellt worden sei zuzustimmen. Wobei gegen eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit in der St.-Annen-Str. keine Einwände bestünden. Diesbezüglich sollten dann aber auch die Einwände der Anlieger gehört werden. Es gebe keine Dringlichkeit an der derzeitigen Regelung in der St.-Annen-Str. etwas zu ändern.

 

Die Vorsitzende lässt zunächst über den Antrag der SWG abstimmen: