Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Unter der Voraussetzung, dass der Verein „Dorfgemeinschaft Cleverns“ sich bis zur Antragstellung für 10 Jahre verpflichtet, den Dorftreff Cleverns mit angeschlossenem Kiosk eigenständig inklusive Mietwohnungen zu betreiben und das Gebäude fachgerecht zu unterhalten, instand zu halten und instand zu setzen sowie eine Eigenleistung zur Sanierung im Wert von ca. 50.000 € zu erbringen, erklärt die Stadt Jever sich bereit, auf der Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzeptes in 2016 einen Förder-antrag für das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ zu stellen und den vorgeschriebenen Eigenanteil zu tragen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertragsentwurf zu fertigen und dem Rat vor Antragstellung zur Entscheidung vorzulegen.

Über die konkrete Bereitstellung der Mittel ist abschließend im Rahmen der

Verabschiedung des Nachtragshaushaltes 2017 zu beraten und zu entscheiden.

 

 


Dieser Tagesordnungspunkt wurde vorgezogen (Gründe in TOP 4).

Der Vorsitzende bittet um Beiträge aus dem Ausschuss.

 

Herr Dr. Wilhelmy erklärt zunächst, dass er das Engagement der Vereinsmitglieder des Dorfvereins Cleverns begrüßt und würdigt das bisher Erreichte.

 

Die Kostenaufstellung sei sehr umfassend und Herr Wilhelmy fragt nach zusätzlichen Kosten für den Sanierungsbedarf und den energetischen Aufwand für die Wohnungen.

 

Herr Rüstmann erklärt hierzu, dass der Wohnungsstandard so belassen werden soll wie er ist. Dieses sei mit den Mietern abgestimmt.

Es sei auch geplant, dass die Stadt Jever nicht als Vermieter auftreten wird. Dieses soll der Dorfverein übernehmen.

 

Herr Wilhelmy fragt außerdem an, ob investive Maßnahmen anstehen würden.

 

Lt. Herrn Rüstmann werde die Heizung erneuert, dieses sei in den Planungen aber bereits enthalten.

 

Die Wohnungen stellen für die Stadt keinen Kostenfaktor dar, und die Stadt wird für die Wohnungen auch keine Gewährleistung übernehmen.

 

Der Vertrag ist noch nicht geschlossen.

 

Es wird die Frage nach der Rechtsform der Dorfgemeinschaft gestellt. Was bedeutet es für die Stadt Jever, wenn sich der Verein für 10 Jahre verpflichtet, aber sich nach ein paar Jahren auflösen sollte?

 

Herr Rüstmann erklärt, dass sich die Stadt natürlich nicht gegen jedes Risiko absichern kann, aber grundsätzlich könne man die Planungen als positiv bewerten.

 

Herr Fessel fragt zu den Sanierungskosten, ob Teile aus dem Förderungsvolumen rausfallen könnten. Dieses wird von Herrn Rüstmann bestätigt und er verweist insofern auf die Beschlussvorlage.

 

Herr Sender fragt nach, ob sich die Mieteinnahmen nach der Sanierung des Gebäudes erhöhen könnten?

Herr Rüstmann erklärt daraufhin, dass dieses nicht Aufgabe der Stadt sei, sondern der Dorfgemeinschaft als Vermieter.

 

Das Gebäude wird Eigentum der Stadt, welches auch in der Bilanz ausgewiesen wird. Die Stadt Jever will hieraus keinen Nutzen ziehen, aber auch keine zusätzlichen Belastungen haben.

 

Es wird nachgefragt, ob es sich bei der Eigenleistung des Vereins in Höhe von 50.000,-- € auch um Sachleistungen handeln kann, worauf Herr Rüstmann dieses grundsätzlich bestätigt. Im Detail müsse dieses allerdings mit der Förderstelle besprochen werden.

 

Herr Ludewig fragt nach den Chancen einer erneuten Städtebauförderung nach dem Bau des Graftenhauses? Sei dieses überhaupt nochmal möglich?

 

Herr Rüstmann erklärt dieses durchaus für möglich. Er begründet dieses mit der Gewährleistung der Nahversorgung sowie einer positiven Entwicklung für das Dorf Cleverns.

 

Frau Feldmann fragt an, ob es richtig sei, dass die Stadt das Gebäude kaufen muss, um die Förderung zu erhalten und die Sanierung aber durch den Verein vorgenommen werden kann. Der Verein wäre also auch Auftraggeber?

 

Herr Rüstmann erklärt, dass die Stadt Auftrageber werden würde. Wie die Leistung des Vereins zu integrieren sei, müsse ebenfalls mit der Förderstelle besprochen werden.

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Herr Rüstmann erklärt, dass alle Regelungen im Vertrag mit der Dorfgemeinschaft letztendlich zunächst den Gremien der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Im Weiteren sei der Beschluss, der heute gefasst werde, an Bedingungen geknüpft. Sollten diese nicht erfüllt werden, sei der Beschluss hinfällig.

Außerdem erklärt er, dass auch die Kalkulationen in der Verwaltung noch insgesamt betrachtet werden müssen. Im Augenblick komme es hauptsächlich darauf an, dass aufgrund der anstehenden Beschlussfassung ein Förderantrag gestellt werden könne.

 

Herr Fessel erklärt für die CDU-Fraktion, dass sie die Initiative begrüßen und dem Grundsatzbeschluss zustimmen werden. Ob sie allerdings letztendlich dem Projekt zustimmen wer-den, kann er noch nicht absehen. Hierbei komme es darauf an, ob sich die Stadt Jever das Projekt leisten könne.

Abschließend schlägt der Vorsitzende vor, über folgenden Beschlussvorschlag abzustimmen: