Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird im Rahmen eines späteren Gesamtkonzeptes zur Namensgebung der Erschließungsstraßen im Bereich des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „südlich Friesenweg“ behandelt.

 

 


Herr Größ erläutert an der Karte zum städtebaulichen Konzept zur Bebauung südlich des Friesenweges die vorgesehene Straßenbenennung. Danach biete es sich bei der jetzt durchgeführten Straßenverlängerung des Friesenweges nicht an, hier bereits eine Namensänderung durchzuführen. Sofern dieser Entwurf umgesetzt werde, können acht neue Namen vergeben werden.

 

Frau Thomßen erwidert, dass sich auch im Nachhinein Straßennamen verändern lassen. Sie betont, dass bei der Vergabe dieser neuen Namen die „Erinnerungskultur“ einbezogen werden solle.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass eine sofortige Beschlussfassung über eine Straßenbenennung nicht möglich sei. Zudem halte er die Extra-Benennung einer der jetzt geschaffenen kleinen Sackgassen für nicht angemessen für die Erinnerung an Sophie Prag.

 

Frau Thomßen schlägt vor, im Sinne der Erinnerungskultur ein Konzept zur Vergabe von Namen aufzustellen. Herr Sender knüpft daran an und schlägt vor, angesichts der „Männerlastigkeit“ der bisherigen Namensvergaben sich auf Frauennamen zu beschränken.

 

Herr Lange schlägt vor, bei der Namensvergabe eine „Quartierskategorie“ (Musiker-, Blumen- etc. -viertel) einzuplanen, damit die Orientierung leichter falle.

Zu dem im Raume stehenden Begriff „Frauenviertel“ korrigiert Frau Thomßen, dass ihr die Gedächtniskultur in diesem Falle wichtiger sei und verweist auf Fritz Levy.

 

Herr Hartl betont, dass bei einer Straßennamensvergabe seriös recherchiert werden müsse. Er wünsche sich keinen Straßenstummel für Sophie Prag. Der Bürgermeister unterstützt die Forderung nach einem Gesamtkonzept – und einer grundsätzlich stärkeren Berücksichtigung von Frauennamen. Immerhin werde Jever im Frühjahr 2016 7um „Frauenort“ ernannt. Er weist auf Frl. Maria als wichtige Frau in der Geschichte  der Stadt hin. Die Würdigung einer Person durch die Straßennamensvergabe müsse gut begründet sein.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.