Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 11, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Einnahmemöglichkeiten durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer in Jever zu prüfen.


Herr Janßen erklärt, dass die Einführung einer Steuer nie populär sei. Aus haushaltspolitischen Gründen sei man aber der Meinung, die Einnahmesituation verbessern zu müssen, um die Umsetzung der im Masterplan beschlossenen Investitionen zu ermöglichen. Bereits Anfang des Jahres habe man hierzu den Anstoß gegeben, den er nun noch einmal wiederholen wolle. Nach seiner Meinung tue sie keinem weh und könne dazu beitragen die geplanten Investitionen umsetzen zu können. Die genaue Zahlen müsse der Kämmerer noch ermitteln, aber er rechne mit verlässlichen Einnahmen in Höhe von rund 100.000,00 €. Diejenigen, die eine Zweit- Wohnung in Jever hätten, könnten das nach seinem Dafürhalten bezahlen. Sie profitierten ja auch von der vorgehaltenen Infrastruktur. Außerdem sei die Zweitwohnungssteuer keine neue Erfindung, es gebe sie bereits in vielen Nachbarkommunen. Verdeutlichen wolle er noch einmal, dass es bei dem Beschlussvorschlag nur darum gehe, der Verwaltung einen Auftrag zu erteilen, zu prüfen, ob sich die Einführung der Steuer lohne.

 

Herr Schönbohm ergänzt, dass es auch für seien Fraktion nicht um die Einführung einer neuen Steuer gehe, sondern lediglich um die Bedingungen. Es sei wichtig zunächst einmal zu wissen, worüber man entscheide. Da im Rat die Meisten keine Finanzexperten seien, müssten zuerst einmal Erhebungen durch die Verwaltung vorgenommen werden. Man müsse wissen, welcher Personenkreis davon betroffen sei, wie hoch die Belastung für den Einzelnen sei und was das Ganze im Ergebnis einbringen könnte. Es wäre auch wünschenswert zu erfahren, wie hoch der Aufwand bei der Verwaltung sei, um diese Steuer zu erheben. Ohne Kenntnis über diese grundlegenden Fragen könne man nicht entscheiden, darum sei es wichtig, hier die Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die Vorsitzende lässt über diesen Tagesordnungspunkt abstimmen: