Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die der Beschlussvorlage anliegende Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden im Sanierungsgebiet „Lohne/Schlachte/ Hooksweg“ der Stadt Jever im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Städtebaulicher Denkmalschutz“

 


Bürgermeister Albers führt zur Beschlussvorlage aus. Er weist darauf hin, dass diese Richtlinie letztlich Ausfluss aus der vom Rat getroffenen Entscheidung sei, das Sanierungsgebiet Jever IV durchzuführen und mit einem Eigenanteil zu finanzieren. Es sei notwendig, Fördersätze pauschal vorzugeben, wobei man diese bewusst niedrig angesetzt habe, um möglichst viele Maßnahme zu fördern. Die Denkmalpflege habe zwar für denkmalgeschützte Gebäude einen Fördersatz von 50 % vorgeschlagen; diesem Vorschlag habe man sich nicht zu eigen gemacht, um flexibel agieren zu können. Die Richtlinien seien von der DSK Hannover erarbeitet worden, die die Stadt auch in diesem Sanierungsverfahren fachlich begleite.

 

Herr Andersen spricht § 5 Ziffer 2 der Richtlinie an, wonach die Umsetzung dieser Richtlinie der Verwaltung obliege. Er fragt, ob danach die Verwaltung alleine über jeden Zuschuss entscheide. Herr Hagestedt führt dazu aus, dass, wie im bisherigen Sanierungsgebiet III auch, jeder Sanierungs- und Modernisierungsvertrag dem Rat zur letztendlichen Entscheidung vorgelegt werde. Über Abweichungen von der Richtlinie entscheide der VA.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.