Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Befreiungsantrag bezüglich der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27 „Stadtmitte/Schlachte“ hinsichtlich der Einhaltung der Baugrenzen für den hinteren Bereich der Grundstücke „Schlachte 11 und 12“ stattzugeben und das dafür erforderliche Einvernehmen zu erteilen, wenn vorher ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden ist, in dem sich das Bauunternehmen verpflichtet hat, die vorhandenen, unter Denkmalschutz stehenden Häuser Schlachte 11 und 12 zu erhalten und zeitnah, spätestens aber bis zum 31.12.2019, zu sanieren.

 


Herr Hagestedt führt zur Beschlussvorlage aus und erläutert anhand von Fotos eines Modells, die dieser Niederschrift beigefügt sind, das geplante Vorhaben.

 

Herrn Andersen begrüßt diese Planung und äußert den Wunsch, dass die Sanierung der Häuser Schlachte 11 und 12 zuerst durchgeführt werden solle. Er weist auf Entwässerungsschwierigkeiten hin, die der Eigentümer des Hauses Schlachte 13 durch die geplante Bebauung bekommen könne. Es solle zur Bedingung gemacht werden, dass bezüglich der Entwässerungsproblematik ein Vertrag geschlossen werde. Er sei misstrauisch hinsichtlich der tatsächlichen Durchführung der Sanierung der Häuser Schlachte 11 und 12 und erkundigt sich nach der Absicherung.

 

Herr Heeren stellt klar, dass bezüglich der Sanierung der genannten Häuser schon Gespräche mit Frau Rieken von der unteren Denkmalbehörde geführt worden seien. Er weist darauf hin, dass beide Grundstücke im Erwerb nicht günstig seien und sich die Investition nur rechne, wenn der hintere Teil der Grundstücke bebaut werden könne. Bis Ende März 2016 bestünde eine Kaufoption. Er sichert zu, dass, wenn er für die Hinterliegerbebauung die notwendige Genehmigung bekomme, die Sanierung der beiden Häuser vorzunehmen. Herr Heeren bestätigt, dass er mit Herrn Hashagen im Gespräch sei. Einen Vertrag könne aber erst geschlossen werden, wenn er für sein Vorhaben grünes Licht habe. Wenn ein gemeinsames Entwässerungskonzept erforderlich sei, sei er gerne bereit, dieses erarbeiten zu lassen.

 

Frau Vredenborg stimmt der Planung grundsätzlich zu, die Entwässerungsprobleme des Grundstückes Schlachte 13 müssten aber geregelt werden.

 

Frau Feldmann erklärt, dass ihr die Sanierung der Häuser Schlachte 11 und 12 am Herzen liege und fragt, ob  ein Kompromiss denkbar sei, dass deren Sanierung bis Ende 2017 erfolge. Herr Heeren erwidert,  dass dieser Termin sehr kurzfristig sei, da erst das Mehrfamilienhaus vermarktet und erstellt sein müsse, um daraus die Sanierung mit zu finanzieren.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass beide Gebäude vom baulichen Zustand her hinfällig seien. Er sehe es als Glücksfall an, dass eine Sanierung in dieser Kombination möglich sei und die beiden Häuser überhaupt angefasst werden. Durch den geforderten städtebaulichen Vertrag werde Herr Heeren zur Sanierung der beiden Gebäude verpflichtet.

 

Der Ausschuss beschließt über die folgende Beschlussempfehlung: