Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Jever wird in der Zeit vom 02. Juli bis zum 03. September 2016 eine kleine Stadtlotterie gemäß § 11 des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes durchführen. Sofern der Bedarf für eine Verlängerung gesehen wird, wird der Bürgermeister ermächtigt, den Veranstaltungszeitraum um maximal vier Wochen zu verlängern.

 

Zur Schirmherrin der Lotterie wird die Ratsvorsitzende Elke Vredenborg ernannt.

 

Die Organisation und Abwicklung der Lotterie wird die Stadt Jever in Eigenregie durchführen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, das benötigte Personal (Losverkäuferinnen und für die Gewinnausgabe) aus den Einnahmen der Lotterie zu entlohnen. Der Stundenlohn hierfür wird auf 8,50 € pro Stunde zuzüglich Nebenkosten festgesetzt.

 

 


Der Vorsitzende fragt nach, ob es Fragen oder Anmerkungen zum Tagesordnungspunkt gibt.

 

Daraufhin möchte Frau Zielke gern wissen, ob es neue Ideen für die Umsetzung der Stadttombola gebe.

 

Herr Schwarz erklärt dazu, dass der Rahmen der Tombola bestehen bleiben soll, die Verwaltung sich allerdings regelmäßig Gedanken um die Art der Preise mache.

 

Hierzu erwidert Frau Vredenborg, dass die Regelung mit mehreren kleineren Preisen sehr gut ankomme. Bei der Verlosung von Großpreisen (wie z.B. früher ein Auto) bestehe die Gefahr, dass bei einem frühen Gewinn dieses Preises der Loskaufwille sinke.

 

Daraufhin trägt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung vor und der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: