Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verkehrsberuhigung gemäß den in den Anlagen vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen.

 

 


Herr Schwarz führt zur Beschlussvorlage aus und erläutert die Vorschläge der Verwaltung anhand der dieser Niederschriften beigefügten Präsentation.

 

Zu dem ursprünglichen Vorschlag zur Umsetzung des verkehrsberuhigten Bereiches für die Frl.-Marien-Straße seien seit der Anliegerinformation vom 13.01.2016 Änderungen vorgenommen worden. So wurde die Anordnung der geplanten Parkflächen auf der rechten Fahrbahnseite noch einmal überarbeitet, damit keine Flächen direkt vor Wohnzimmer- oder Küchenfenstern der jeweiligen Anlieger entstehen. Somit könne den Bedenken der betroffenen Anlieger Rechnung getragen werden.

 

Weiterhin gebe es die Möglichkeit, dem Verkehrsteilnehmer durch zusätzliche Aufstellung von Pflanzkübeln oder auch Sitzbänken den Eindruck eines verkehrsberuhigten Bereiches zu vermitteln.

 

Ein zusätzlicher Vorschlag der Verwaltung sei die Einrichtung eines Fahrradparkplatzes direkt an der Mauer des Amtsgerichtes. Bisher war dieser am Graftenhaus vorgesehen und hätte zur Folge, dass ein Parkplatz für Kraftfahrzeuge entfallen würde. Die Ausweisung des verkehrsberuhigten Bereichs würde den Fahrradparkplatz an anderer Stelle jedoch möglich machen. Somit bliebe die Stellfläche am Graftenhaus für Fahrzeuge erhalten.

 

Die Kosten für die Markierung der gesamten Parkflächen innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches belaufen sich nach Berechnungen der Abteilung 4 auf insgesamt ca. 1.600,00 Euro für 28 Stellflächen. Evtl. aufzustellende Pflanzkübel für die Frl.-Marien-Straße seien noch auf dem Baubetriebshof der Stadt Jever vorhanden.

 

Der Vorsitzende greift eine Frage aus der Einwohnerfragestunde aus, wie es sich denn mit der mit der in der StVO vorgeschriebenen „Niveaugleichheit“ verhalte.

 

Herr Schwarz führt dazu aus, dass die StVO lediglich von „in der Regel niveaugleich“ spreche. Es sei auch möglich, die Verkehrsberuhigung durch sogenannte ortsveränderliche Objekte (z.B. Sitzbänke, Pflanzkübel) zu erreichen, als durch Baumaßnahmen das tatsächliche Niveau anzugleichen.

 

Frau Feldmann erkundigt sich, ob sich die Stadt denn anders positionieren könne, wenn die StVO eine Niveaugleichheit fordere.

 

Bürgermeister Albers stellt klar, dass der Ausdruck „in der Regel“ Ausnahmen zulasse. Jever habe einen alten Straßenbestand, der sich nicht mit neu gebauten Straßen vergleichen lasse.

 

Herr Wolken stellt die Frage, ob bei einem möglichen Umbau der Straße die Anlieger von der Zahlung der Anliegerbeiträge befreit werden können.

 

Bürgermeister Albers entgegnet, dass aus städtischer Sicht kein Interesse an Baumaßnahmen bestehe. Für den Fall, dass diese doch einmal durchgeführt würden, könne der Rat der Stadt auch entscheiden, dass die Anlieger dann nicht zur Kostenerstattung herangezogen würden.

 

Herr Andersen merkt an, dass die Aufstellung der erforderlichen Beschilderung und die damit verbundene Ausweisung der Altstadt zum verkehrsberuhigten Bereich auch als Versuch betrachtet werden könne und die Stadt jederzeit die Möglichkeit habe, die Ausweisung wieder zu ändern.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass sich die Ausschussmitglieder der SWG-Fraktion bei dieser Abstimmung enthalten werden, da das Thema noch nicht in der eigenen Fraktion behandelt worden sei.