Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2016 wird zugestimmt.

 


RH Janssen führt aus, dass er das Haushaltssicherungskonzept 2016 weniger kritisch sehe, als das aus dem Vorjahr. Damals sei es ein Konzept aus 30 Einzelmaßnahmen gewesen. In diesem Jahr seien auch keine gravierenden Einschnitte bei Kindern und Jugendlichen vorgesehen,  weshalb man im Vorjahr die Zustimmung zum Konzept verweigert habe. Diesmal seien 6 Maßnahmen vorgesehen. Zum einen die Erhöhung der Vergnügungssteuer von 12 auf 15 %, des Weiteren die Einführung einer Zweitwohnungssteuer, bei dieser Forderung lasse seine Fraktion nicht locker.

 

Weiterhin habe die SPD-Fraktion, als einzige im Rat, die 15 Spielplätze in der Stadt unter die Lupe genommen. Durch Umwandlung von Spielplätzen sollen lt. Verwaltung in diesem Jahr 20.000,00 Euro, ab 2017 35.000,00 Euro eingespart werden. Hier bedürfe es aber jeweils separater Entscheidung, auf die er sehr gespannt sei. Sollte die Verwaltung vorschlagen, die Hälfte davon stillzulegen und in Bauland umzuwandeln, werde seine Fraktion hier nicht zustimmen. Natürlich sei man kompromissbereit, aber es sei Ihnen ein Anliegen einen Großteil der Spielplätze zu erhalten.

 

Insgesamt komme an Einsparungsvorschlägen eine Summe von 92.500,00 Euro zusammen. Das sei ein kleiner Schritt, im Hinblick auf ein Defizit in Höhe von fast 1 Mio. Euro. Aber die Kommunalaufsicht fordere nun einmal dieses Konzept, angesichts des unausgeglichenen Haushaltes. Seine Fraktion könne diesem Konzept so zustimmen, wenngleich das Ziel in den kommenden Jahren sein müsse, die Einnahmen zu verbessern. Im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit könne man nicht immer mehr Schulden machen und diese zukünftigen Generationen aufbürden.

 

RH Schönbohm widerspricht Herrn Janßen. Er habe das Konzept des vergangenen Jahres als wesentlich realistischer empfunden. Es habe 30 Punkte enthalten, die man hätte umsetzen können, wenn man gewollt hätte. Das diesjährige Haushaltskonsolidierungskonzept sei doch sehr übersichtlich. Er könne den Kämmerer durchaus verstehen, er müsse etwas vorlegen, dazu sei die Stadt verpflichtet. Aber die vorgesehenen Maßnahmen seien doch z.T. sehr zweifelhaft. Bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer handele es sich nur um einen Prüfungsauftrag. Man könne nicht davon ausgehen, dass das in diesem Jahr irgendwelche Mehreinnahmen bringe.

 

Weder sei die Spielplatzfrage geklärt, noch seien lt. Kämmerei Fälle in Sicht, bei denen die Wiederbesetzungssperre greife und zu Einsparungen führen könne. Daher sei die Zahl von 92.500,00 Euro eine reine Phantomzahl. Es sei klar, man müsse etwas machen, aber es bleibe letztlich nur die Gebührenerhöhung für die Kleinkläranlagen und diese Erhöhung sei nicht gerade unerheblich. Insgesamt seien die aufgeführten Maßnahmen in seinen Augen ein bisschen spärlich.

 

RH Udo Albers führt aus, dass die Erhöhung der Gebühren für Kleinkläranlagen vor allem Hauseigentümer im Außenbereich treffe, die nicht an die Kanalisation angeschlossen seien. Diese sollen lt. Konsolidierungskonzept in diesem Jahr 15.000,00 Euro und ab dem kommenden Jahr 20.000,00 Euro zum Ausgleich des Haushaltes beitragen. Laut Auskunft von Herrn Rüstmann gebe es in Jever rund 250 Kleinkläranlagen, es könne sich jeder ausrechnen, dass die Belastung für den Einzelnen nicht unerheblich sei. Außerdem sei dieser Posten in seinen Augen nicht ganz schlüssig.

 

Auf seine Frage, was erhöht werden solle, sei ihm geantwortet worden, dass die Fäkalschlammabfuhr betroffen sei. Hierbei würden Kosten von 8.000,00 Euro anfallen. 2.100,00 Euro zzgl. fiktive städtische Personalkosten seien derzeit nicht gedeckt. Wenn nun in diesem Jahr 15.000,00 Euro und in den Folgejahren 20.000,00 Euro zusätzlich erhoben werden sollen, erscheine ihm dies angesichts der anfallenden Kosten als sehr fragwürdig. Er beantrage, dass dieser Posten aus dem Haushaltssicherungskonzept herausgenommen werde und die Angelegenheit im zuständigen Ausschuss vernünftig vorberaten und mit den richtigen Zahlen dann abgestimmt werde.

 

VA Rüstmann führt aus, dass natürlich geprüft werden müsse, in welchem Umfang die Gebühr zu erhöhen sei. Ob nach der Kalkulation 10.000,00 Euro oder 15.000,00 Euro Mehreinnahmen rein kämen, könne man vorab nicht sagen. Aber man müsse auch bedenken, dass die Gebühr seit Jahren nicht angepasst worden sei und man eine Unterdeckung habe, die in die neue Gebühr einfließen werde. Das geschehe nach Recht und Gesetz und er gebe zu bedenken, dass die Kleinkläranlagenbetreiber dennoch günstiger führen, als jemand, der an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sei. Es sei nicht einzusehen, dass Hauseigentümer im Außenbereich über den städtischen Haushalt was den Fäkalschlamm angehe, subventioniert würden. Es solle nur das umgelegt werden, was an Kosten entstehe, da könne keiner etwas gegen haben. Es sei keine willkürliche Steuererhöhung, sondern eine nachgezogene Anpassung an die Kosten.

 

(RH Husemann verlässt die Sitzung.)

 

RH Udo Albers hakt nach, was dann eine Gebühr, die vom Grundsatz her kostendeckend erhoben werden solle, in einem Haushaltssicherungskonzept zu suchen habe. Das sei für ihn nicht schlüssig. Außerdem müsse er der Aussage von Herrn Rüstmann widersprechen, dass die Betreiber von Kleinkläranlagen durch den städtischen Haushalt subventioniert würden. Der Betrieb von Kleinkläranlagen sei mit erheblichen Kosten verbunden. Das fange beim Aufbau der Anlage an, außerdem bestehe die Verpflichtung, die Anlagen regelmäßig auf den neuesten Stand der Technik nachzurüsten und sie würden 1-2mal pro Jahr kostenpflichtig überprüft.

 

RH Janßen erklärt, dass mit dem Haushaltssicherungskonzept von 2015 die Anpassung der Gebühren bei den Kleinkläranlagen im Prinzip schon beschlossen sei. Auch wenn die Mehreinnahme für 2015 mit 0,00 Euro beziffert wurde, so stehe darin für 2016 eine Mehreinnahme in Höhe von 10.000,00 Euro, der Beschluss wurde also schon im vergangenen Jahr gefasst. Gebühren seien kostendeckend zu erheben, darauf müsse sich der Rat verlassen können. Dennoch sei klar, dass man damit kein Geld verdienen könne, sondern lediglich eine Deckung der Kosten anzustreben sei.

 

Die Vorsitzende fragt nach, ob RH Albers seien Antrag aufrecht erhalte. Nachdem dies von ihm bejaht wird, lässt die Vorsitzende über den Antrag, die Gebührenanpassung bei den Kleinkläranlagen aus dem Haushaltssicherungskonzept herauszunehmen, abstimmen.

 

Der Antrag wird mit 7 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen: