Sitzung: 29.02.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: BV/1119/2011-2016
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat beschließt das in der anliegenden Übersicht dargestellte räumlich-funktionale
Einzelhandelskonzept (Anlage 1 und 1 a) und die als Anlage 2 beigefügte
„jeversche Sortimentsliste“ der zentrenrelevanten und der nicht
zentrenrelevanten Sortimente.
2.
Diese Erstellung des Einzelhandelskonzeptes dient folgenden Zielen:
- Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsange-
botes in Jever
- Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt Jever
- Sicherung und Ausbau eines attraktiven innerstädtischen
Hauptgeschäftsbereiches Jever (als
zentraler Versorgungs-
bereich im Sinne von § 2 Abs. 2, § 9
Abs. 2 a und § 34 Abs. 3
BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO)
- Sicherung und gegebenenfalls Ausbau eines Nahversor-
gungsangebotes im gesamten Stadtgebiet
- Sicherung und Stärkung der funktional gegliederten Ver-
sorgungsstruktur
- Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzel-
handelsbetriebe
- Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und
anzusiedelnden Einzelhandel
- Sicherung einer „nachhaltigen“ Stadtentwicklung, d.h.
langfristig angelegten Entwicklung des
Einzelhandels
Zur Umsetzung dieser Ziele sind folgende Leitsätze zu beachten:
Leitsatz 1
Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment ist zukünftig im zentralen
Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever anzusiedeln, sofern
landesplanerische und städtebauliche Gründe (Schutz von Versorgungsbereichen in
Nachbarkommunen) nicht entgegenstehen.
Leitsatz 2
Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll im
zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever sowie zur Sicherung bzw.
Optimierung der Nahversorgung an den ausgewiesenen Nahversorgungsstandorten und
in sonstigen städte-baulich integrierten Standorten angesiedelt werden.
Leitsatz 3
Großflächiger Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 1 BauNVO mit nicht
zentrenrelevantem und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem
Hauptsortiment ist im zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever und
in den ausgewiesenen Sonderstandorten anzusiedeln.
Leitsatz 4
Zentrenrelevante Randsortimente in Einzelhandelsbetrieben außerhalb des
zentralen Versorgungsbereichs Innenstadtzentrum Jever sollen in einem Umfang
bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Vorhabens, insgesamt aber max. 800
m² Verkaufsfläche, bezogen auf die Gesamtheit der zentrenrelevanten
Randsortimente, zulässig sein. Im Einzelfall ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Teilverkaufsflächen einzelner oder mehrerer zentrenrelevanter
Randsortimente zu keinen städtebaulich negativen Auswirkungen für die zentralen
Versorgungsbereiche führen und
ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang der Randsortimente zum Hauptsortiment
gegeben ist.
Leitsatz 5
Handwerkerprivileg
Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstellen
von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden
oder weiterverarbeitenden Betrieben, wenn
·
eine räumliche Zuordnung zum Hauptbetrieb,
·
die Errichtung im betrieblichen
Zusammenhang,
·
eine deutliche flächen- und umsatzmäßige
Unterordnung sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb gegeben
ist und
·
eine Verkaufsflächenobergrenze von max.
800 m² nicht überschritten wird.
Der Vorsitzende erklärt einführend, dass die Aktualisierung des Einzelhandelskonzeptes in 2 Sitzungen des Arbeitskreises intensiv besprochen und diskutiert worden sei. Er erteilt sodann Frau Hangebruch vom Planungsbüro Stadt & Handel das Wort. Diese bedankt sich für die Einladung zu dieser Sitzung und erläutert anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes. Das letzte Einzelhandelskonzept stamme aus dem Jahr 2008 und müsse alle 5 Jahr aktualisiert werden, um allen rechtlichen Änderungen, insbesondere aber der Rechtsprechung Rechnung zu tragen. Frau Hangebruch geht im Einzelnen auf die Ziele und Ergebnisse der Fortschreibung ein, die letztendlich in dem Beschlussvorschlag münden.
Bezogen auf die Nachnutzung der alten Molkerei an der Bahnhofstraße warnt sie davor, dort viele zentrenrelevante Sortimente zuzulassen. An dieser Stelle solle man sensibel mit Neuansiedlungen umgehen, da diese unmittelbare Auswirkungen auf den zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum haben.
Der Endbericht der Fortschreibung werde mit der Verwaltung abgestimmt. Der beigefügte Beschluss sei zu fassen, damit die Fortschreibung Bindungswirkung habe. Dieses sei entscheidend dafür, dass die Regelungen in Bauleitpläne übernommen werden können und diese dann damit gerichtsfest seien.
Frau Glaum merkt an, dass zu den Folien Leerstände und Erschließung neuer Flächen Beispiele fehlen. Frau Hangebruch erwidert, dass die Fortschreibung eine planerische Grundlage für die Bauleitplanung sei. Es sei nicht das Ziel des Einzelhandelskonzeptes, Nachnutzungskonzepte zu erarbeiten; dieses habe nicht zum erteilten Auftrag gehört.
Frau Glaum erkundigt sich, was sich im Einzelnen geändert habe im Vergleich zum letzten Einzelhandelskonzept. Frau Hangebruch führt dazu aus, dass ein geringfügiger Rückgang der Kaufkraft zu verzeichnen sei und die Zahl der Betriebe zurückgehe. Die Zentralität, d.h. das Verhältnis von Umsatz zur Kaufkraft sei leicht rückläufig, sei aber immer noch überdurchschnittlich.
Herr Udo Albers erklärt, dass unter den nicht zentrenrelevanten Sortimenten Antiquitäten aufgeführt seien. Seiner Ansicht nach würden diese eher nur in die Innenstadt passen. Frau Hangebruch antwortet, dass Antiquitäten ein schwieriges Sortiment seien, da dazu sowohl Möbel als auch Bilder oder Porzellan gehören. Man könne den Begriff entsprechend differenzieren. Herr Albers beantragt, das Sortiment Antiquitäten als zentrenrelevantes Sortiment in der Jever-Liste zu führen. Dieser Antrag wird mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen, 1 Ja-Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Der Vorsitzende lässt danach über die Beschlussempfehlung abstimmen.