Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

-        1. Dem vorliegenden Entwurf des Sanierungs- und Nutzungsvertrags zum Gebäude Dorfstraße 48 wird zugestimmt.

 

-        2. Die Stadt Jever beabsichtigt auf Grundlage des integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes für das Programmjahr 2017 die Umsetzung der Maßnahme „Umbau des ehemaligen Supermarktes zu einer Bürgerbegegnungsstätte mit Nahversorgungsangebot im Ortsteil Cleverns“.

 

-        Die Stadt Jever erklärt die Bereitschaft, den durch Einnahmen und durch Städtebauförderungsmittel nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der aufgeführten und angemeldeten städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Umbau des ehemaligen Supermarktes zu einer Bürgerbegegnungsstätte mit Nahversorgungsangebot im Ortsteil Cleverns“ in Höhe von 116.667,00 EUR aufzubringen.

 

-        Eine räumliche Abgrenzung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen erfolgte im integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (siehe Auszug Anlage 1).

 


Der Vorsitzende fragt, ob der Wunsch nach Erläuterung der Beschlussvorlage bestehe.

Dieses ist nicht der Fall.

 

Herr Schönbohm erklärt, dass es wichtig sei, mit dem Thema voranzukommen.

 

Frau Zielke zeigt sich skeptisch, ob es bei lediglich 500,00 € Kosten im Jahr für die Stadt bleiben werde. Es sei zu befürchten, dass der Dorftreff zum „Fass ohne Boden“ werde.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass der Vertragsentwurf wie vorliegend mit der Dorfgemeinschaft abgestimmt worden sei und diese lediglich darum bitte, die Kosten für die Feuerversicherung sowie die Grundsteuer in Höhe von ca. 500,00 € jährlich zu übernehmen.

 

Wenn der Ausschuss dem folgen wolle, müsse der Vertrag entsprechend geändert werden.

 

Herr Kourim fragt an, ob Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten, sofern der Verein seinen Eigenanteil nicht leiste.

 

Dieses ist lt. Herrn Rüstmann nicht der Fall.

 

Frau Vredenborg lässt sich versichern, dass der Kiosk zur Grundversorgung des Dorfes betrieben werden müsse. Sie fragt, ob Zuschüsse zurückgezahlt werden müssten, wenn der Kiosk nicht mehr betrieben werde. Dies wird von Herrn Rüstmann verneint.

 

Frau Zielke fragt nach den Verpflichtungen für die Stadt, wenn es zu einem Ausfall der Heizungsanlage komme sollte.

 

Herrn Rüstmann führt aus, dass die Kosten der Instandsetzung auch der Verein tragen müsse.

 

Frau Vredenborg weist darauf hin, dass es in § 1 des Nutzungsvertrages „des Gutachterausschusses des Landkreises Friesland“ und nicht „des Katasteramtes“ heißen müsse.

 

Der Ausschuss empfiehlt hiernach mit der notwendigen redaktionellen Änderung folgende Beschlussfassung: