Er mahnt die Möglichkeit der Nutzung der Dachterrasse im Graftenhaus an.

Der Bürgermeister antwortet, dass eine öffentliche Nutzung nicht erlaubt sei. Ein zweiter Fluchtweg sei nicht vorhanden. Jedoch werde eine Nutzung in Ausnahmefällen geduldet. Genauere Begründungen finden sich in der aktuellen Niederschrift des Planungsausschusses Nr. 36.

 

Er weist darauf hin, dass der Landschaftsrahmenplan des Landkreises weitgehend erstellt worden sei. Der Landkreis biete an, die betroffenen Gemeinden eingehenden zu unterrichten. Der Bürgermeister korrigiert dahingehend, dass die Forderung zur Aufklärung bereits von den Gemeinden und Städten ausgegangen sei.

 

Er bitte darum, den Windenergie-Erlass als Anlage zur Niederschrift beizufügen.

 

Er berichtet, dass in der Kleinen Rosmarinstraße das Straßenpflaster durch die Hausbauarbeiten erheblich beschädigt worden sei. Frau Glaum ergänzt, dass auch die Bodenleuchten zerstört seien. Der Bürgermeister kündigt an, dass diese Leuchten nicht erneuert werden.