Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat beschließt das in der anliegenden Übersicht dargestellte räumlich-funktionale Einzelhandelskonzept (Anlage 1 und 1 a) und die als Anlage 2 beigefügte „jeversche Sortimentsliste“ der zentrenrelevanten und der nicht zentrenrelevanten Sortimente.

2.    Diese Erstellung des Einzelhandelskonzeptes dient folgenden Zielen:

- Sicherung und Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsange-
  botes in Jever

 
- Sicherung der landesplanerischen Funktion der Stadt Jever

- Sicherung und Ausbau eines attraktiven innerstädtischen
  Hauptgeschäftsbereiches Jever (als zentraler Versorgungs-
  bereich im Sinne von § 2 Abs. 2, § 9 Abs. 2 a und § 34 Abs. 3
  BauGB sowie § 11 Abs. 3 BauNVO)


- Sicherung und gegebenenfalls Ausbau eines Nahversor-
  gungsangebotes im gesamten Stadtgebiet


- Sicherung und Stärkung der funktional gegliederten Ver-
  sorgungsstruktur

- Gezielte und geordnete Entwicklung großflächiger Einzel-
  handelsbetriebe

- Planungs- und Investitionssicherheit für bestehenden und
  anzusiedelnden Einzelhandel


- Sicherung einer „nachhaltigen“ Stadtentwicklung, d.h.
  langfristig angelegten Entwicklung des Einzelhandels


Zur Umsetzung dieser Ziele sind folgende Leitsätze zu beachten:

Leitsatz 1


Zentrenrelevanter Einzelhandel als Hauptsortiment ist zukünftig im zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever anzusiedeln, sofern landesplanerische und städtebauliche Gründe (Schutz von Versorgungsbereichen in Nachbarkommunen) nicht entgegenstehen.


 

 

Leitsatz 2


Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment soll im zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever sowie zur Sicherung bzw. Optimierung der Nahversorgung an den ausgewiesenen Nahversorgungsstandorten und in sonstigen städte-baulich integrierten Standorten angesiedelt werden.


Leitsatz 3


Großflächiger Einzelhandel im Sinne von § 11 Abs. 1 BauNVO mit nicht zentrenrelevantem und nicht zentren- und nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment ist im zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum Jever und in den ausgewiesenen Sonderstandorten anzusiedeln.


Leitsatz 4


Zentrenrelevante Randsortimente in Einzelhandelsbetrieben außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadtzentrum Jever sollen in einem Umfang bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche eines Vorhabens, insgesamt aber max. 800 m² Verkaufsfläche, bezogen auf die Gesamtheit der zentrenrelevanten Randsortimente, zulässig sein. Im Einzelfall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Teilverkaufsflächen einzelner oder mehrerer zentrenrelevanter Randsortimente zu keinen städtebaulich negativen Auswirkungen für die zentralen Versorgungsbereiche
führen und ein eindeutiger inhaltlicher Zusammenhang der Randsortimente zum Hauptsortiment gegeben ist.

 

Leitsatz 5

 

Handwerkerprivileg

Ausnahmsweise zulässig sind Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben, Handwerksbetrieben sowie produzierenden oder weiterverarbeitenden Betrieben, wenn

·         eine räumliche Zuordnung zum Hauptbetrieb,

·         die Errichtung im betrieblichen Zusammenhang,

·         eine deutliche flächen- und umsatzmäßige Unterordnung sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb gegeben ist und

·         eine Verkaufsflächenobergrenze von max. 800 m² nicht überschritten wird.

 


RH Janßen führt aus, dass sich das bestehende Einzelhandelskonzept seit Jahren bewährt habe, aber von Zeit zu Zeit angepasst werden müsse. Hierzu habe sich der Arbeitskreis Gedanken gemacht und Anpassungen vorgenommen. Wichtig sei aber, dass der Rat, auch der Zukünftige, sich an diese Vorgaben halte. Bereits im VA habe er angeregt, dass zukünftig bei Anpassungen auch die Außenbereiche der Stadt untersucht würden.

 

RH Fessel erklärt, dass er grundsätzlich das Einzelhandelskonzept befürworte, persönlich jedoch der Meinung sei, dass in gewissen Punkten die Liste zu eng gefasst sei. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass dadurch Ansiedlungen in Bereichen, die nicht innenstadtrelevant seien, verhindert wurden. Er persönlich werde, auch aus seiner Überzeugung als Unternehmer heraus, gegen den Beschlussvorschlag stimmen.

 

RF Glaum erklärt, dass ihre Fraktion der Fortschreibung des Konzeptes zustimme, weil man der Meinung sei, dass die Innenstadt geschützt werden müsse. Die sog. „Jever-Liste“ mache es möglich, dass innenstadtrelevante Sortimente auch nur in der Innenstadt angesiedelt werden dürfen. Man erhoffe sich dadurch weitere Leerstände zu verhindern und, dass durch das vorliegende Einzelhandelsgutachten das Konzept zumindest für einige Zeit auch gerichtsfest sei.

 

Sodann lässt die Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen: