Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Dem dieser Beschlussvorlage beigefügte Entwurf des Durchführungsvertrages wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 


Herr Größ führt zur Beschlussvorlage aus und erklärt, dass der Durchführungsvertrag von einem Fachanwalt erarbeitet und mit dem Vorhabenträger abgestimmt worden sei.

 

Herr Udo Albers hat mehrere Fragen zum Durchführungsvertrag. Er möchte wissen, ob die nach Ziffer V.2 erforderliche gutachterliche Messung der tatsächlichen Schallemissionen nach den neuesten Richtlinien erfolgt. Herr Größ erwidert, dass damit solche schalltechnischen Beratungsbüros beauftragt werden, die die erforderliche Sachkenntnis besitzen und sich entsprechend fortbilden.

 

Herr Albers moniert, dass unter Ziffer VI. 3 der zu verwendende Wirtschaftsdünger bzw. nachwachsende Rohstoffe von der Menge her nicht reglementiert seien. Die ursprüngliche Sorge bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sei gewesen, dass der Anlieferungsverkehr zunehme. Herr Größ erläutert, dass  mit der Leistungsgrenze von 5,3 Mio. Normkubikmeter Biogas der derzeitige Bestand festgeschrieben werde, so dass sich an der Menge des Anlieferungsverkehrs nichts ändern werde.

 

Der Ausschuss beschließt dann folgende Beschlussempfehlung: