Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschlussvorschlag beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

 

2.    Der Verwaltungsausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 102 „Service-Wohnen an der Mühlenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Weydringer und erteilt diesem zur Vorstellung der Abwägungsvorschläge das Wort. Herr Weydringer geht anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation auf den bisherigen Werdegang der Planungen, die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und ausführlich auf die 27 Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der von ihm dazu erarbeiteten themenbezogenen Abwägungsvorschläge ein.

 

Der Vorsitzende bedankt sich nach dem ca. 1-stündigen Vortrag für die sehr aufwendige, aber bezogen auf die Anzahl der abgegebenen Stellungnahmen angemessenen Ausführungen.

 

Herr Ludewig weist darauf hin, dass im Rahmen der Stellungnahmen moniert worden sei, dass der Eingangsbereich des geplanten Hauptgebäudes direkt am Radweg liege. Er fragt, ob es Kenntnisse darüber gebe, wie die Verkehrsführung dort erfolgen solle. Herr Weydringer erwidert, dass ihm nicht bekannt sei, ob der Zugang zu dem Vorbau von der Seite oder von vorne erfolgen solle. Seiner Ansicht nach sei das Gebäude vom Radweg noch 2 m entfernt.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass dort ein großes Gebäude entstehen solle, dass seiner Ansicht nach viel Verkehr nach sich ziehen werde. Man müsse wissen, wie viel zusätzlicher Verkehr dadurch entstünde, bevor das Verfahren weiter geführt werde. Er glaube, dass die Anzahl der Parkplätze zu eng bemessen sei.  Herr Größ erklärt dazu, dass die Anzahl der notwendigen Parkplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und festgelegt werde.

 

Herr Albers führt aus, dass er die Aussage des Planers, dass ein Planungsziel der Stadt die Einhausung der Mühlenstraße sei, als irritierend empfinde. Er sehe dieses nicht als Planungsziel an. Auch sei die Höhe der geplanten Gebäude untypisch in Bezug auf die vorhandene Bebauung. Ihm sei die Zielsetzung der städtebaulichen Gestaltung des südlichen Eingangs der Stadt in dieser Form nicht bekannt. Er fragt, woher die Annahme komme, dass die Stadt ein modernes Gebäudeensemble im Eingangsbereich haben möchte. In der Innenstadt gehe es derzeit darum, die alte Bausubstanz zu erhalten, daher könne er nicht nachvollziehen, warum hier eine moderne Bauweise Ziel der städtebaulichen Gestaltung sein solle. Herr Weydringer erwidert, dass er diese Zielsetzung der Stadt aus den bisherigen Sitzungen heraus so verstanden habe. Der zu überplanende Bereich befinde sich im Übergangsbereich zwischen Handelsimmobilien und den mischgenutzten Bereichen entlang der Mühlenstraße. Hier seien historisierende Gebäude fehl am Platze. Der Vorsitzende ergänzt, dass der Investor sein Vorhaben 2-mal in diesem Ausschuss vorgestellt habe. Der Ausschuss habe diesem gegenüber signalisiert, dass er in der vorgestellten Weise weiter planen könne. Daraus leite sich die Legitimation von Herrn Weydringer ab, die städtebaulichen Ziele so zu formulieren und danach die städtebauliche Planung vorzubereiten.

 

Herr Albers erklärt, dass bei der Größenordnung der dort entstehenden Seniorenwohnungen ein Hubschrauberlandeplatz erforderlich sei. Er bitte um Vorlage eines Planes, wo der Hubschrauber landen könne. Bürgermeister Albers erwidert, dass es in der unmittelbaren Umgebung große Parkplätze gebe, wo ein Hubschrauber landen könne. Herr Weydringer ergänzt, dass es keine festgelegten Hubschrauberlandeplätze gebe. Die Hubschrauberpiloten würden nach seiner Kenntnis im Einzelfall entscheiden, wo sie landen. Nötigenfalls werde eine Straße dafür gesperrt.

 

Herr Albers regt an, dass Grundstück an der Mühlenstraße auf die Höhenlage der Straße Beim Dünkagel abzusenken und mittels einer Spundwand zur Mühlenstraße zu sichern. 

 

Herr Schüdzig führt aus, dass er eine Gefährdung der Verkehrssicherheit befürchte. Dort sollen 2 Zufahrten zwischen den beiden Verkehrskreiseln entstehen. Dadurch erhöhe sich die Unfallgefahr. Herr Weydringer erklärt, dass im Bebauungsplan 2 Zufahrten zur Erschließung des Grundstückes verbindlich festgesetzt worden seien. Diese Zufahrten seien bereits jetzt vorhanden; darüber werde das Grundstück erschlossen. Ansonsten stelle man die Erschließung des Grundstückes in Frage. Bürgermeister Albers ergänzt, dass die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises aus verkehrstechnischer Sicht keine Bedenken gegen diese Planung vorgebracht habe.

 

Der Vorsitzende unterbricht um 17:52 Uhr die Sitzung für die Bürgerfragestunde und eröffnet sie um 18:10 Uhr wieder.

 

Herr Ludewig erkundigt sich, ob Herr Weydringer eine 3-D-Animation erstellen könne. Dieses verneint Herr Weydringer; dieses sei Sache des Architekten.

 

Frau Feldmann führt aus, dass sie einerseits Verständnis für die Bedenken der Anlieger habe, andererseits aber die Vorteile für die Stadt Jever zu betrachten seien. Dort solle eine Pflegeeinrichtung entstehen, für die nach ihren Informationen bereits viele Anfragen vorliegen. Sie sehe es als Vorteil, wenn ältere Bürger in Jever bleiben können, da hier ein ausreichendes Angebot an altengerechter Betreuung vorhanden sei. Diese müssten dann nicht nach Schortens oder Hohenkirchen in die dortigen Einrichtungen umziehen und könnten ihr sozialen Kontakte in Jever aufrechterhalten.

 

Frau Vredenborg erklärt, dass die SPD-Fraktion sich der Stimme enthalten werde, da dieses Thema im Rahmen der nächsten Fraktionssitzung vor dem VA behandelt werden solle.

 

Herr Udo Albers beantragt, die Gebäudehöhe von 12,50 m zu senken. Herr Wolken weist darauf hin, dass der jetzt rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 74 eine Gebäudehöhe von 12 m vorsehe. Herr Albers erklärt, es solle über den Planer geprüft werden, ob eine niedrigere Gebäudehöhe möglich sei.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Albers abstimmen. Dieser wird mit 2-Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Schüdzig erinnert daran, dass ein rechtsgültiger Bebauungsplan vorliege. Wenn der Investor sich daran gehalten hätte, hätte man sich nicht mit diesem Bebauungsplan beschäftigen müssen. Er gehe davon aus, dass die Stadt in der Vergangenheit Bebauungspläne mit Sinn und Verstand aufgestellt habe und warne daher davor, für Investoren bestehende Bebauungspläne zu ändern.    

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung der Verwaltung abstimmen.