Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 3, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2016 wird stattgegeben. Der Stadtbereich, z.B. ab der Famila-Kreuzung auf der Mühlenstraße und ebenfalls an der Kreuzung Elisabethufer/Schillerstraße ist für den Schwerlastverkehr zu sperren.

 

 


Herr Janßen trägt vor, dass der Antrag auf eine Verkehrsbeschränkung für Schwerlastverkehr in der Innenstadt bereits im Jahre 2011 von seiner Fraktion gestellt worden sei. Er merkt an, dass Jever ein Erholungsort sei und der Schwerlastverkehr aus diesem Grunde aus der Innenstadt ferngehalten werden müsse. Gleiches gelte auch für die immer größer werdenden landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge. Er führt aus, dass in einer Sitzung des Arbeitskreises Brauerei mitgeteilt worden sei, dass es von Seiten der Brauerei auch schon Verbesserungen gebe. Beispielsweise würden die überörtlichen Anlieferungen durch LKW bereits vermehrt die neue B210 nutzen. Außerdem würden für die eigenen Transporte neuere LKW’s mit besseren Abgaswerten Verwendung finden. Auch sei die Brauerei tätig geworden, um die bisherigen LKW-Staus vor der Hauptzufahrt am Elisabethufer abzubauen.

 

Herr Janßen erklärt, dass er den Antrag dahingehend erweitern möchte, dass, wenn der Schwerlastverkehr weiterhin durch die Stadt fährt, dieser dann nur Tempo 30 fahren dürfe. Er habe in Sillenstede und in Wittmund solch eine Tempobeschränkung gesehen, so dass die in Jever auch möglich sein müsse.

 

Der Vorsitzende fragt Herrn Zacharias, ob dies hier überhaupt möglich sei. Herr Zacharias erwidert, dass die Mühlenstraße eine Hauptverkehrsstraße sei, auf der Tempo 50 erlaubt sei. Eine Tempobeschränkung müsse sehr gut begründet sein. Des Weiteren stellt er die Frage, wer sich daran halte, da immer etwas schneller als erlaubt gefahren werde.  Er fragt auch, wer dies kontrolliere und wie die PKW-Fahrer reagieren, wenn sie hinter einem LKW mit Tempo 30 fahren müssten. Es könne dann zu riskanten Überholmanövern kommen. Wenn man die Durchfahrt von LKW’s mit 12 t verbiete, müsse man sich überlegen, wie Umzugstransporter an ihre Start- bzw. Zielorte kommen. Die Beschilderung „Anlieger frei“ sei auch nicht zielführend, denn wer sei dann alles Anlieger. 

 

Herr Janßen erklärt, dass es schon viele Tempo-30-Zonen in Jever gebe, darum sei Tempo 30 in der gesamten Innenstadt keine große Umstellung.

 

Frau Rasenack kritisiert die Beurteilung seitens der Verwaltung. Das Argument der Verwaltung, dass ein LKW-Fahrer, der lediglich eine Bedürfnisanstalt nutzen wolle, ein Anliegen habe, halte sie für lächerlich.

 

Herr Udo Albers führt aus, dass es zwar wünschenswert wäre, keinen Schwerlastverkehr mehr in der Innenstadt zu haben, dieses sei aber realitätsfern. Wenn beispielsweise ein LKW eine Lieferung von Schortens nach Jever in die Anton-Günther-Straße transportieren müsse, müsse er über die Umgehung bis Jever Mitte fahren um dann zur Anton-Günther-Straße zu gelangen. Durch dieses Kappen von direkten Verbindungen erzeuge man unerwünschte Verkehre.

 

Herr Janßen wirft ein, dass im Antrag stehe, dass der Lieferverkehr von der Regelung auszunehmen sei.

 

Frau Feldmann ist der Meinung, dass LKW Umwege fänden, um zu ihren Zielen zu kommen. LKW, die nicht nach Jever müssten, nähmen schon heute die B 210 neu. Tempo 30 in der Mühlenstraße führe zu neuen Problemen, evtl. zu den angedeuteten Stauungen der PKW hinter den LKW. Ihre Fraktion habe sich noch nicht mit dem Thema beschäftigt, so dass sie sich enthalten werde.

 

Der Vorsitzende lässt nicht über die ursprüngliche Beschlussempfehlung der Verwaltung sondern über den Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2011 abstimmen.

 

Herr Janßen beantragt die Einführung einer Tempo-30-Zone vom Famila-Kreisel bis zu der Kreuzung Elisabethufer/Schillerstraße.

 

Bürgermeister Albers stellt fest, dass dieses rechtlich schwierig sei. Ein Grund für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei eine Lärmbelastung oder der Zustand der Straße. Es gebe aber weder Beschwerden über den Verkehrslärm noch sei der Zustand der Straße schlecht. Diese sei für solche Verkehrsbelastungen ausgebaut worden. Eine Beschränkung sei damit nur schwer begründbar und somit sei es unwahrscheinlich, damit durchzukommen.

 

Herr Janßen zieht daher seinen Antrag zurück, bittet aber um Klärung, warum in Sillenstede die Festsetzung einer Tempo-30-Zone für Schwerlastverkehr möglich sei.