Sitzung: 16.06.2016 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 17, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/1181/2011-2016
Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2016 wird stattgegeben. Der Stadtbereich, z.B. ab der Famila-Kreuzung auf der Mühlenstraße und ebenfalls an der Kreuzung Elisabethufer/Schillerstraße ist für den Schwerlastverkehr zu sperren.
Ratsherr Janßen führt aus, dass über diesen Antrag schon
vor längerer Zeit mehrfach beraten, aber noch nie eine Entscheidung getroffen
worden sei. Eine weitere Verschleppung des Antrages werde die SPD-Fraktion
nicht weiter hinnehmen. Der Antrag sei damals mit der Begründung gestellt
worden, dass Jever Erholungsort und ein wichtiger Tourismusstandort sei.
Er äußert sich enttäuscht darüber, dass auch
sein Kompromissvorschlag, eine Temporeduzierung auf 30km/h für LKWs auf der
Mühlenstraße anzuordnen, keine Zustimmung gefunden habe. Er führt aus, dass er heute der Presse entnommen habe, dass das
Bundeskabinett die Einrichtung von Tempo 30 Zonen an Hauptverkehrsstraßen vor
Schulen, Kindergärten und Altenwohnheimen, erleichtern möchte. In diesem
Zusammenhang weist er darauf hin,
dass durch das geplante Projekt „Pflege-Buttler“ an der Mühlenstraße ein
rechtlicher Grund für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone vorliegen würde. Für
den Fall, dass der Antrag auf Sperrung der Innenstadt für den Schwerlastverkehr
nicht beschlossen werde, stellt Ratsherr
Janßen noch einmal den Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf dem
Stück der Mühlenstraße vom Famila-Kreisel bis zu der Kreuzung
Elisabethufer/Schillerstraße. Er
merkt an, dass das Friesisches Brauhaus schon reagiert habe und den
Schwerlastverkehr größtenteils über die Umgehungsstraße laufen lasse.
Bürgermeister Albers stellt fest, dass über den
Erweiterungsantrag heute nicht abgestimmt werden könne, da er nicht im
Verwaltungsausschuss vorberaten worden sei. Die Vorsitzende bittet den Ratsherrn
Janßen den Antrag schriftlich an den Fachausschuss zu stellen.
Ratsherr Hartl plädiert dafür, den Antrag der SPD-Fraktion
abzulehnen und verweist dabei auf das Verkehrsgutachten von Herrn Zacharias, in
dem er von einer Begrenzung des Schwerlastverkehrs sowie von einer
Geschwindigkeitsbegrenzung abgeraten habe. Durch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung könne ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch riskante
Überholmanöver entstehen.
Ratsherr Harms erklärt, dass es in Wirklichkeit nicht
möglich sei, den Schwerlastverkehr aus der Innenstadt zu verbannen, da es nicht
richtig sein könne, dass ein Berechtigter sich erst beim Straßenverkehrsamt
eine Genehmigung holen müsse, bevor er in die Innenstadt fahren dürfe. Er betont, dass es hier um die
Verkehrssicherheit gehe. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den
Schwerlastverkehr werde automatisch Auswirkungen auf den nachfolgenden Verkehr
haben, sodass es zu Staus kommen werde. Auch die nachfolgenden Autofahrer
würden dadurch ungeduldig, was zu einer nicht ausreichenden Beachtung der
schwächeren Verkehrsteilnehmer führen werde.
Die Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag
abstimmen: