Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 17, Enthaltungen: 0

Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 12.04.2016 wird stattgegeben. Der Stadtbereich, z.B. ab der Famila-Kreuzung auf der Mühlenstraße und ebenfalls an der Kreuzung Elisabethufer/Schillerstraße ist für den Schwerlastverkehr zu sperren.

 


Ratsherr Janßen führt aus, dass über diesen Antrag schon vor längerer Zeit mehrfach beraten, aber noch nie eine Entscheidung getroffen worden sei. Eine weitere Verschleppung des Antrages werde die SPD-Fraktion nicht weiter hinnehmen. Der Antrag sei damals mit der Begründung gestellt worden, dass Jever Erholungsort und ein wichtiger Tourismusstandort sei.

 

Er äußert sich enttäuscht darüber, dass auch sein Kompromissvorschlag, eine Temporeduzierung auf 30km/h für LKWs auf der Mühlenstraße anzuordnen, keine Zustimmung gefunden habe. Er führt aus, dass er heute der Presse entnommen habe, dass das Bundeskabinett die Einrichtung von Tempo 30 Zonen an Hauptverkehrsstraßen vor Schulen, Kindergärten und Altenwohnheimen, erleichtern möchte. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass durch das geplante Projekt „Pflege-Buttler“ an der Mühlenstraße ein rechtlicher Grund für die Einrichtung einer Tempo 30 Zone vorliegen würde. Für den Fall, dass der Antrag auf Sperrung der Innenstadt für den Schwerlastverkehr nicht beschlossen werde, stellt Ratsherr Janßen noch einmal den Antrag auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone auf dem Stück der Mühlenstraße vom Famila-Kreisel bis zu der Kreuzung Elisabethufer/Schillerstraße. Er merkt an, dass das Friesisches Brauhaus schon reagiert habe und den Schwerlastverkehr größtenteils über die Umgehungsstraße laufen lasse.

 

Bürgermeister Albers stellt fest, dass über den Erweiterungsantrag heute nicht abgestimmt werden könne, da er nicht im Verwaltungsausschuss vorberaten worden sei. Die Vorsitzende bittet den Ratsherrn Janßen den Antrag schriftlich an den Fachausschuss zu stellen.

 

Ratsherr Hartl plädiert dafür, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen und verweist dabei auf das Verkehrsgutachten von Herrn Zacharias, in dem er von einer Begrenzung des Schwerlastverkehrs sowie von einer Geschwindigkeitsbegrenzung abgeraten habe. Durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung könne ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch riskante Überholmanöver entstehen.

 

Ratsherr Harms erklärt, dass es in Wirklichkeit nicht möglich sei, den Schwerlastverkehr aus der Innenstadt zu verbannen, da es nicht richtig sein könne, dass ein Berechtigter sich erst beim Straßenverkehrsamt eine Genehmigung holen müsse, bevor er in die Innenstadt fahren dürfe. Er betont, dass es hier um die Verkehrssicherheit gehe. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für den Schwerlastverkehr werde automatisch Auswirkungen auf den nachfolgenden Verkehr haben, sodass es zu Staus kommen werde. Auch die nachfolgenden Autofahrer würden dadurch ungeduldig, was zu einer nicht ausreichenden Beachtung der schwächeren Verkehrsteilnehmer führen werde.

 

Die Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag abstimmen: