Sitzung: 16.06.2016 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 6
Vorlage: BV/1185/2011-2016
Der
1. Nachtragshaushaltsplan 2016 wird als Satzung beschlossen.
Zusätzlich zu dem im Fachausschuss vorgelegten Entwurf ist für die Gestaltung der Außenanlagen des Kindergartens Hammerschmidtstraße ein Betrag in Höhe von 30.000 € einzuplanen.
Herr Rüstmann führt zur Beschlussvorlage aus.
Ratsfrau Zielke betont, dass ihre Fraktion den
Kindergartenneubau ausdrücklich begrüße, es aber nicht nachvollziehen könne,
wieso die Verwaltung nicht in der Lage sei, im Vorfeld die Kosten in etwa
abzuschätzen.
Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die Kostenschätzung
sowie die Kostenkalkulation nicht von der Verwaltung, sondern von einem
Architekten gemacht worden sei, der die Kosten nur in einem Punkt niedriger
eingeschätzt habe. Die weiteren Kostensteigerungen seien auf verschiedene
Änderungswünsche zurückzuführen.
Ratsherr Schönbohm betont, dass die SWG-Fraktion nicht gegen
den Nachtragshaushalt und den damit verbundenen Kindergartenneubau sei, es gehe
ihnen ausschließlich um den im Nachtragshaushalt enthaltenen Stellenplan. Er kritisiert, dass die 3–monatige
Wiederbesetzungssperre, die mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen
worden sei, bei der neu zu besetzenden Stelle der Abteilungsleitung nicht mehr
gelten solle. Da eine Teilung des Beschlusses in Nachtragshaushalt und
Stellenplan nicht möglich sei, könne die SWG-Fraktion diesem Beschlussvorschlag
so nicht zustimmen.
Bürgermeister Albers geht fest davon aus, dass die
Wiederbesetzungssperre eingehalten werden könne. Sollte dies wider Erwarten
nicht der Fall sein, werde der Rat darüber gesondert beschließen. Die Änderung
im Stellenplan erfolge ausschließlich um die formellen Voraussetzungen für die
Einstellung eines Beamten zu schaffen.
Ratsherr Janßen ist der Meinung, dass die
Wiederbesetzungssperre nicht für alle Stellen anwendbar sei, insbesondere für
Führungspositionen könne diese nicht gelten.
Die Ratsvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag
abstimmen: