Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 100 „Sondergebiet Biogas Alt-Moorwarfen" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung mit Umweltbericht beigegeben.

 


Aufgrund der vorangegangenen Ausführungen wird auf eine erneute Erläuterung verzichtet.

 

Herr U. Albers erkundigt sich nach möglichen Folgen aus dem Monitoring zu Umweltfaktoren. Herr Korte erklärt, dass nach dem Immissionsschutzgesetz eine Nachrüstungspflicht bestehe, wenn die Schutzziele nicht erreicht werden. Auch die Kompensationsziele können neu bestimmt werden.

 

Herr Hagestedt ergänzt, dass in dem Durchführungsvertrag mit dem Betreiber dieses Verfahren geregelt sei.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.