Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 102 „Service-Wohnen an der Mühlenstraße" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 6. Berichtigung durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Service-Wohnen“ an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 102 angepasst wird.

 

 

 


 

Herr Weydringer erläutert den Verfahrensstand. Während der Auslegung seien 14 Stellungnahmen von Bürgern eingegangen, die den Stellungnahmen des Vorverfahrens entsprechen und bereits behandelt wurden. In der Sitzungsvorlage seien diese aufgeführt. Herr Weydringer geht auf diese Eingaben ein (siehe beiliegendes Dokument zu TOP 6).

 

Frau Vredenborg erkundigt sich nach der Vorgehensweise zu einem Beweissicherungsverfahren für eventuelle Bauschäden. Herr Weydringer erläutert, dass eine Beweissicherung der baulichen Zustände der Anlieger im Eigeninteresse des Bauherrn liegen sollte. Der Vorsitzende schlägt vor, solch eine Bestandsaufnahme zwingend vorzugeben. Der Bürgermeister sieht solch eine Vorgabe als Teil des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Mit der Unterbrechung der Sitzung ermöglicht der Vorsitzende den Anwohnern, ihre Fragen zu stellen (siehe TOP 5).

 

Herr U. Albers betont, dass das Bauprojekt positive Aspekte für die Wirtschaft der Stadt habe. Ihm sei die vorgestellte Planung aber zu projektbezogen, die Anliegen der Anwohner kämen zu kurz. Die Fraktion der SWG lehne das Projekt („Klein-Prora“) daher ab.

 

Herr Schönbohm untermauert diese Ablehnung damit, dass jetzt eine „Viergeschossigkeit“ allein aus wirtschaftlichen Gründen ermöglicht worden sei. Ein Gebäude mit diesen Ausmaßen passe nicht an den Stadteingang.

 

Herr U. Albers ergänzt, dass seine Fragen hinsichtlich eines Kellerausbaues sowie einer Spundwand zu den tieferliegenden rückwärtigen Wohngrundstücken nie beantwortet worden seien.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.