Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Stadt Jever begrüßt es, dass die Lebenshilfe Wilhelmshaven-Friesland e. V.   aufgrund einer internen Lösung den ehrenamtlich Tätigen die entstandenen Parkgebühren während des Einsatzes für das Begegnungsprojekt im Graftenhaus erstattet und sieht zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, darüber hinausgehende Sonderregelungen (z. B. Parkplatzreservierungen, besondere Parkausweise etc.) u. a. aus organisatorischen und auch aus Gründen der Gleichbehandlung einzuführen.

 


Die Vorsitzende trägt kurz zum Sachverhalt vor.

 

Herr Müller führt ergänzend aus, dass die Lebenshilfe sich bereit erklärt habe, den im Graftenhaus für die Lebenshilfe tätigen Ehrenamtlichen etwaige Parkkosten zu erstatten. Hiervon sei seit April diesen Jahres jedoch erst in einem einzigen Fall Gebrauch gemacht worden. Im Übrigen sei das Be- und Entladen von Fahrzeugen weiterhin kostenfrei.

Die Thematik müsse mit größtmöglicher Vorsicht angegangen werden. Im Rahmen der Gleichbehandlung könnten alle im Stadtgebiet ehrenamtlich Tätigen einen Anspruch auf einen kostenfreien Parkplatz geltend machen. 

 

Frau Waculik erklärt, dass es hier lediglich um die Paten der Lebenshilfe gehe. Alle anderen Ehrenamtlichen, beispielsweise vom Bürgerverein oder vom Seniorenbeirat, müssten auch weiterhin ihre Parkgebühren ordnungsgemäß zahlen.   

 

Herr Sender fragt an, welcher maximale Umfang zu erwarten wäre, wenn alle Ehrenamtlichen eine Parkgebührenbefreiung erhalten würden und welche finanziellen Auswirkungen dies gegebenenfalls habe.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass diese Frage nur schwer zu beantworten sei. Es gebe in Jever sehr viele Ehrenamtliche in den örtlichen Organisation und auch in den Vereinen. Es sei schwierig hier zu differenzieren. Man könne eine entsprechende Gebührenbefreiung nicht nur auf das Graftenhaus beschränken.

Die jetzt mit der Lebenshilfe getroffene Vereinbarung über eine Erstattung der Parkgebühren sei nach seiner Auffassung eine zunächst befriedigende und faire Lösung.

 

Nach kurzer weitere Aussprache beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: