Nachtrag: 23.01.2008
Sitzung: 06.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/473/2008
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große
Wasserpfortstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch
(BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel dieses Bebauungsplanes ist u.a. die
Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und die
weitere Beordnung des gesamten Bereiches St.-Annen-Straße, Kleine
Wasserpfortstraße, Große Wasserpfortstraße und Steinstraße. Die zeichnerische
Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Er
führt aus, dass das in der interfraktionellen Sitzung vorgestellte Großprojekt
nur im Rahmen eines Bebauungsplanes realisierbar und dementsprechend heute ein
Aufstellungsbeschluss zu fassen sei. Herr Röben weist darauf hin, dass
in Absprache mit dem Landkreis Friesland der Geltungsbereich erweitert worden
sei. Eine Karte mit dem erweiterten Geltungsbereich sei zu Beginn der Sitzung
verteilt worden und liege den Ausschussmitgliedern vor. Auf Anfrage von Herrn
Ludewig erklärt Herr Röben, er sei zwar als Gewerbetreibender
von diesem neuen Bebauungsplan betroffen, jedoch läge hier kein
Mitwirkungsverbot nach § 26 NGO vor. Herr Kaiser stimmt der
Altstadtquartiersplanung im Ergebnis zu, merkt aber an, dass er außer
der interfraktionellen Sitzung keine weiteren Kenntnisse haben und sich
entsprechend schriftliche Ausführungen zu dem Großprojekt wünsche. Auf Anfrage
von Herrn Ludewig erklärt Herr Röben, dass der Geltungsbereich
erweitert worden sei, da Auswirkungen auf die nun mit einbezogene Häuserzeile
westlich der Kleinen Wasserportstraße nicht auszuschließen seien.