Nachtrag: 23.01.2008

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Große Wasserpfortstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.  Ziel dieses Bebauungsplanes ist u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und die weitere Beordnung des gesamten Bereiches St.-Annen-Straße, Kleine Wasserpfortstraße, Große Wasserpfortstraße und Steinstraße. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Der Vorsitzende führt in die Thematik ein. Er führt aus, dass das in der interfraktionellen Sitzung vorgestellte Großprojekt nur im Rahmen eines Bebauungsplanes realisierbar und dementsprechend heute ein Aufstellungsbeschluss zu fassen sei. Herr Röben weist darauf hin, dass in Absprache mit dem Landkreis Friesland der Geltungsbereich erweitert worden sei. Eine Karte mit dem erweiterten Geltungsbereich sei zu Beginn der Sitzung verteilt worden und liege den Ausschussmitgliedern vor. Auf Anfrage von Herrn Ludewig erklärt Herr Röben, er sei zwar als Gewerbetreibender von diesem neuen Bebauungsplan betroffen, jedoch läge hier kein Mitwirkungsverbot nach § 26 NGO vor. Herr Kaiser stimmt der Altstadtquartiersplanung im Ergebnis zu, merkt aber an, dass er außer der interfraktionellen Sitzung keine weiteren Kenntnisse haben und sich entsprechend schriftliche Ausführungen zu dem Großprojekt wünsche. Auf Anfrage von Herrn Ludewig erklärt Herr Röben, dass der Geltungsbereich erweitert worden sei, da Auswirkungen auf die nun mit einbezogene Häuserzeile westlich der Kleinen Wasserportstraße nicht auszuschließen seien.