Nachtrag: 30.01.2008
Sitzung: 06.02.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/474/2008
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der
Veränderungssperre Nr. 10 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch. Diese
Veränderungssperre wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91
„Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Gr. Wasserpfortstraße“ erlassen. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Herr Röben erklärt die Notwendigkeit einer Veränderungssperre. Er weist auch hier auf den erweiterten Geltungsbereich hin.