Sitzung: 01.09.2016 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/1240/2011-2016
- Der Rat der Stadt Jever beschließt über
die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der
Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs.
2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.
- Der Rat der Stadt Jever beschließt den
Bebauungsplan Nr. 102 „Service-Wohnen an der Mühlenstraße" mit örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte
Begründung beigegeben.
- Der Rat der Stadt Jever nimmt zur
Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der
6. Berichtigung durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der
Zweckbestimmung „Service-Wohnen“ an die Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 102 angepasst wird.
Ratsherr Andersen erinnert daran, dass es sich um ein
verwildertes Altlasten-Grundstück handele. Der derzeit gültige Bebauungsplan
sei damals ohne Einwände von Bürger/-innen beschlossen worden. Nach diesem
Bebauungsplan sei eine Bebauung des Grundstückes mit zwei Gebäuden mit einer
maximalen Länge von jeweils 50 m und einer Gebäudehöhe von 12 m zulässig. Bei
dem Vorhaben des Investors solle die zulässige Bauhöhe um maximal 50 cm
überschritten werden, und es sei eine Bebauung mit zwei Gebäuden mit einer
Länge von 70 m bzw. 30 m vorgesehen. Er erklärt,
dass die Stadt nur dann schadenersatzpflichtig werde, wenn der Rat den Wünschen
der Bürger/-innen nachkomme und lediglich eine Bauhöhe von unter 12 m zulassen
würde.
Ratsherr Janßen erklärt, dass die SPD-Fraktion zu dem
Ergebnis gekommen sei, dass die Vorteile des Bauvorhabens des Investors
überwiegen. Sie seien froh, dass endlich ein Investor für das Grundstück
gefunden worden sei. Auch Pflegeplätze und betreutes Wohnen würden in Jever
immer noch stark nachgefragt und durch das geplante Projekt sei es möglich, den
älteren Bürger/-innen auch entsprechende Plätze in Jever anbieten zu können. Er stellt noch einmal klar, dass der
seit 2005 rechtsgültige Bebauungsplan für das Grundstück fast identisch mit dem
jetzt vorliegenden Bebauungsplan sei. Zudem weist er darauf hin, dass das Konzept für das Bauvorhaben zu Beginn des
Verfahrens von allen Fraktionen befürwortet und einstimmig zur Kenntnis
genommen worden sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt auch bereits alle Einzelheiten
bezüglich der Gebäudehöhe etc. bekannt gewesen seien.
Ratsherr Sender erwidert, dass es in der Sitzung des
Planungsausschusses im August 2016 zwei Gegenstimmen geben habe.
Ratsherr Schönbohm stellt klar, dass die SWG-Fraktion nicht
gegen eine Bebauung des Grundstückes und auch nicht gegen das Projekt
„Pflegebuttler“ sei. Aber es gebe ja bereits einen bestehenden Bebauungsplan,
der eine Bebauung durchaus ermögliche. Es gehe bei dem Bebauungsplan nicht
lediglich um die Gebäudehöhe, sondern um die Thematik der „Viergeschossigkeit“.
Er kritisiert, dass die
„Viergeschossigkeit“ des Gebäudes allein aus wirtschaftliche Gründen ermöglicht
werden solle. Des Weiteren kritisiert die SWG-Fraktion die durchgeführte
Abwägung. Man habe den Eindruck, dass auch fundierte Argumente und Meinungen
nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Aus diesen Gründen werde die
SWG-Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen.
Ratsfrau Feldmann erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen den Aussagen von Ratsherr Andersen und Ratsherr Janßen anschließe.
Sie begrüßen, dass das Grundstück endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt
werde. Zudem stellt sie stellt klar,
dass die Stadt Jever nicht Eigentümerin des Grundstückes sei und somit auch
nicht die Wahl gehabt habe, sich einen Investor auszusuchen. Zudem habe der Rat
auch eine Verantwortung den künftigen Bewohner/-innen der Pflegeeinrichtung
gegenüber, die sich über die Möglichkeit erfreuten, auch im Alter in Jever
wohnen zu können.
Ratsherr Hartl führt aus, dass die Meinungen der
Bürger/-innen sehr wohl berücksichtigt und abgewogen worden seien. Aufgrund der
Argumente der Bürger sei der Architekt bereit gewesen, die ursprünglich
geplante Gebäudehöhe von 12,80 m auf 12,50 m zu reduzieren. Für die
FDP-Fraktion stelle die Änderung des Bebauungsplanes einen guten Kompromiss
dar; sie würden der Änderung des Bebauungsplanes zustimmen.
Ratsherr Harms bemängelt, dass es in Jever nicht mehr
selbstverständlich sei, die Bürger/-innen anzuhören und ihre Meinungen und
Anregungen zu berücksichtigen, da hier keine Bürgernähe mehr vorhanden sei. Er kritisiert, dass das Bauprojekt mit
aller Gewalt durchgedrückt werde. Er
weist darauf hin, dass durch eine „Viergeschossigkeit“ des Gebäudes auch
mehrere Bewohner/-innen aufgenommen werden könnten. Es müsse in diesem
Zusammenhang auch die Verkehrssicherheit der älteren Bewohner/-innen an der
viel befahrenen Mühlenstraße berücksichtigt werden.
Ratsherr Janßen erwidert, dass das Bauvorhaben in mehreren
Sitzungen öffentlich beraten worden sei, sodass die Bürger/-innen sehr wohl die
Gelegenheit gehabt hätten ihre Meinungen und Bedenken zu äußern.
Ratsherr Harms beantragt für diesen Tagesordnungspunkt die
namentliche Abstimmung. Nachdem festgestellt wurde, dass auf Antrag von
mindestens 1/3 der anwesenden Ratsmitglieder namentlich abzustimmen sei, lässt
die Ratsvorsitzende über den Antrag
abstimmen. Sie stellt fest, dass
sieben Ratsmitglieder für eine namentliche Abstimmung seien. Somit sei der
Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Die Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag
abstimmen: