Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7, Enthaltungen: 0

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 102 „Service-Wohnen an der Mühlenstraße" mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 6. Berichtigung durch die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Service-Wohnen“ an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 102 angepasst wird.

 

 


Ratsherr Andersen erinnert daran, dass es sich um ein verwildertes Altlasten-Grundstück handele. Der derzeit gültige Bebauungsplan sei damals ohne Einwände von Bürger/-innen beschlossen worden. Nach diesem Bebauungsplan sei eine Bebauung des Grundstückes mit zwei Gebäuden mit einer maximalen Länge von jeweils 50 m und einer Gebäudehöhe von 12 m zulässig. Bei dem Vorhaben des Investors solle die zulässige Bauhöhe um maximal 50 cm überschritten werden, und es sei eine Bebauung mit zwei Gebäuden mit einer Länge von 70 m bzw. 30 m vorgesehen. Er erklärt, dass die Stadt nur dann schadenersatzpflichtig werde, wenn der Rat den Wünschen der Bürger/-innen nachkomme und lediglich eine Bauhöhe von unter 12 m zulassen würde.

 

Ratsherr Janßen erklärt, dass die SPD-Fraktion zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Vorteile des Bauvorhabens des Investors überwiegen. Sie seien froh, dass endlich ein Investor für das Grundstück gefunden worden sei. Auch Pflegeplätze und betreutes Wohnen würden in Jever immer noch stark nachgefragt und durch das geplante Projekt sei es möglich, den älteren Bürger/-innen auch entsprechende Plätze in Jever anbieten zu können. Er stellt noch einmal klar, dass der seit 2005 rechtsgültige Bebauungsplan für das Grundstück fast identisch mit dem jetzt vorliegenden Bebauungsplan sei. Zudem weist er darauf hin, dass das Konzept für das Bauvorhaben zu Beginn des Verfahrens von allen Fraktionen befürwortet und einstimmig zur Kenntnis genommen worden sei, obwohl zu diesem Zeitpunkt auch bereits alle Einzelheiten bezüglich der Gebäudehöhe etc. bekannt gewesen seien.

 

Ratsherr Sender erwidert, dass es in der Sitzung des Planungsausschusses im August 2016 zwei Gegenstimmen geben habe.

 

Ratsherr Schönbohm stellt klar, dass die SWG-Fraktion nicht gegen eine Bebauung des Grundstückes und auch nicht gegen das Projekt „Pflegebuttler“ sei. Aber es gebe ja bereits einen bestehenden Bebauungsplan, der eine Bebauung durchaus ermögliche. Es gehe bei dem Bebauungsplan nicht lediglich um die Gebäudehöhe, sondern um die Thematik der „Viergeschossigkeit“. Er kritisiert, dass die „Viergeschossigkeit“ des Gebäudes allein aus wirtschaftliche Gründen ermöglicht werden solle. Des Weiteren kritisiert die SWG-Fraktion die durchgeführte Abwägung. Man habe den Eindruck, dass auch fundierte Argumente und Meinungen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Aus diesen Gründen werde die SWG-Fraktion dem Bebauungsplan nicht zustimmen.

 

Ratsfrau Feldmann erklärt, dass sich die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen den Aussagen von Ratsherr Andersen und Ratsherr Janßen anschließe. Sie begrüßen, dass das Grundstück endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt werde. Zudem stellt sie stellt klar, dass die Stadt Jever nicht Eigentümerin des Grundstückes sei und somit auch nicht die Wahl gehabt habe, sich einen Investor auszusuchen. Zudem habe der Rat auch eine Verantwortung den künftigen Bewohner/-innen der Pflegeeinrichtung gegenüber, die sich über die Möglichkeit erfreuten, auch im Alter in Jever wohnen zu können.

 

 

Ratsherr Hartl führt aus, dass die Meinungen der Bürger/-innen sehr wohl berücksichtigt und abgewogen worden seien. Aufgrund der Argumente der Bürger sei der Architekt bereit gewesen, die ursprünglich geplante Gebäudehöhe von 12,80 m auf 12,50 m zu reduzieren. Für die FDP-Fraktion stelle die Änderung des Bebauungsplanes einen guten Kompromiss dar; sie würden der Änderung des Bebauungsplanes zustimmen.

 

Ratsherr Harms bemängelt, dass es in Jever nicht mehr selbstverständlich sei, die Bürger/-innen anzuhören und ihre Meinungen und Anregungen zu berücksichtigen, da hier keine Bürgernähe mehr vorhanden sei. Er kritisiert, dass das Bauprojekt mit aller Gewalt durchgedrückt werde. Er weist darauf hin, dass durch eine „Viergeschossigkeit“ des Gebäudes auch mehrere Bewohner/-innen aufgenommen werden könnten. Es müsse in diesem Zusammenhang auch die Verkehrssicherheit der älteren Bewohner/-innen an der viel befahrenen Mühlenstraße berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Janßen erwidert, dass das Bauvorhaben in mehreren Sitzungen öffentlich beraten worden sei, sodass die Bürger/-innen sehr wohl die Gelegenheit gehabt hätten ihre Meinungen und Bedenken zu äußern.

 

Ratsherr Harms beantragt für diesen Tagesordnungspunkt die namentliche Abstimmung. Nachdem festgestellt wurde, dass auf Antrag von mindestens 1/3 der anwesenden Ratsmitglieder namentlich abzustimmen sei, lässt die Ratsvorsitzende über den Antrag abstimmen. Sie stellt fest, dass sieben Ratsmitglieder für eine namentliche Abstimmung seien. Somit sei der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Die Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag abstimmen: