Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Einwohnern die Möglichkeit für Fragen zu geben. Der Vorsitzende stellt fest, dass Informationsbedarf zu den Tagesordnungspunkten 6/6.1 und 7 besteht und sagt zu, die Sitzung im Rahmen dieser Tagesordnungspunkte erneut zu unterbrechen, damit die anwesenden Einwohner Fragen dazu stellen können. Sodann wird die Sitzung wieder eröffnet.