Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Herr Dr. Dehrendorf stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Werdegang für die Planung des neuen Verwaltungsgebäudes vor. Er erläutert das Auswahlverfahren für die Architekten, die an dem Realisierungswettbewerb teilgenommen haben.

Im Vorgriff auf den Tagesordnungspunkt 6.1 führt er aus, dass das Einvernehmen wichtig für die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Friesland sei. Im Rahmen der gestellten Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob das geplante Verwaltungsgebäude in dieser Größe an dieser Stelle zulässig sei, um ein aufwendiges Bebauungsplanverfahren zu vermeiden. Der Landkreis Friesland als Bauherr müsse dabei seine eigene Baugenehmigungsbehörde beteiligen, die eine Antwort geben müsse. Diese sei wiederum verpflichtet, die Stadt Jever zu beteiligen, da diese für diesen Bereich andere städtebauliche Ziele haben und aufgrund ihrer Planungshoheit auch durchsetzen könne. Aus diesem Grunde stelle er die Planung des Landkreises vor.

 

Zur Frage nach den Parkplätzen für die Nutzer des geplanten Gebäudes, die bereits in der Einwohnerfragestunden aufgeworfen wurde, erklärt Herr Dr. Dehrendorf, dass dieses Problem gelöst werde und zwar auf eigenen Flächen. Er stellt ausdrücklich klar, dass keine Flächen im öffentlichen Raum benötigt werden. Der Landkreis stehe in Verhandlungen mit den Grundeigentümern dieser Flächen. Wünsche und Vorgaben der Stadt Jever würden berücksichtigt werden.

 

Er erläutert dann anhand der Präsentation die Gründe, warum der Siegerentwurf keine Berücksichtigung gefunden habe und geht auf den Entwurf ein, der nun ausgewählt wurde.

 

Frau Glaum erklärt, dass ihr der vorgestellte Entwurf gut gefalle. Sie sei positiv überrascht; insbesondere die großen Gebäudeöffnungen sagen ihr zu. Bezogen auf die Parkplatzproblematik habe sie Sorge, dass vorhandene städtische Parkflächen entfallen könnten, da sie vom Landkreis erworben werden. Dr. Dehrendorf erwidert, dass es nicht vorgesehen sei, städtische Parkflächen zu erwerben; es sollen zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. 8  werden auf dem Gelände des künftigen Verwaltungsgebäudes entstehen und die dann noch erforderlichen zusätzlich neu erstellt. Er versichert, dass keine öffentlichen Flächen gekauft werden. Auf direkte Frage von Frau Glaum erwidert er, dass es nicht beabsichtigt sei, den Parkplatz Blaue Straße zu erwerben. Wegen der laufenden Grundstücksverhandlungen könne er derzeit den konkreten Standort für die notwendigen Stellplätze nicht nennen.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob die Stadt Jever selbst berechnet habe, wie viele Stellplätze für den Neubau erforderlich seien. Dieses solle vorrangig geklärt werden. Bürgermeister Albers erwidert, dass seitens der Verwaltung eruiert worden sei, inwieweit die Anzahl der erforderlichen Stellplätze im Rahmen der Einvernehmenserteilung für die Bauvoranfrage festgeschrieben werden können. Die Einvernehmenserteilung sei jedoch bedingungsfeindlich. Die Stadt Jever könne das Einvernehmen nur dann versagen, wenn planungsrechtliche Bedenken bestünden. Der genaue Stellplatzbedarf werde im Baugenehmigungsverfahren durch die Baugenehmigungsbehörde abschließend festgestellt und könne daher nicht als Bedingung für die Einvernehmenserteilung zu der vorliegenden Bauvoranfrage aufgenommen werden.

Der Vorsitzende rekapituliert, dass Herr Dr. Dehrendorf zugesichert habe, dass die notwendigen Stellplätze zusätzlich gebaut werden. Auf seine Frage hin erklärt Herr Dr. Dehrendorf, dass seines Wissens neben den 8 Stellplätzen, die direkt auf dem Grundstücke entstehen sollen, weitere 35 Stellplätze erforderlich seien. Der errechnete Bedarf werde erfüllt.

 

Herr Ludewig fragt, ob die neuen Stellplätze ortsnah zum neuen Verwaltungsgebäude liegen. Dr. Dehrendorf antwortet, dass  die neuen Stellplätze ortsnah angelegt werden und auch darauf geachtet werde, dass die Mitarbeiter dort auch parken. Bürgermeister Albers ergänzt, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, dass Stellplätze in unmittelbarer Nähe des Bauvorhabens nachzuweisen seien.

 

Frau Vredenborg führt aus, dass ursprünglich davon die Rede gewesen sei, dass nicht nur das Verwaltungsgebäude sondern auch Wohngebäude auf dem hinterliegenden Grundstücke realisiert werden sollen. Daher sei man davon ausgegangen, dass ein Bauleitplanverfahren erforderlich sei, in dessen Rahmen die unmittelbaren Grundstücksnachbarn beteiligt werden. Dr. Dehrendorf  erklärt dazu, dass die Nachbarn beteiligt worden seien. Das geplante Verwaltungsgebäude sei nach § 34 Baugesetzbuch zulässig, während für die Wohnbebauung auf jeden Fall ein Bebauungsplanverfahren erforderlich sei, da es sich um einen sensiblen Bereich handele. Frau Vredenborg wiederholt, dass es ihr wichtig sei, dass die unmittelbaren Nachbarn mit einbezogen werden.

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung und gibt den anwesenden Einwohnern Gelegenheit zur Fragestellung. Davon wird Gebrauch gemacht. Herr Dr. Dehrendorf beantwortet die Fragen zum geplanten Neubau. Die Sitzung wird dann wieder eröffnet.

 

Der Vorsitzende lässt dann über die Kenntnisnahme abstimmen, die einstimmig erfolgt.