Nachtrag: 26.09.2016 Nummer 1

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zu dem Antrag auf Bauvorbescheid des Landkreises Friesland vom 15.09.2016 das Einvernehmen der Stadt Jever zu erteilen.

 

Die Stadt Jever erwartet vom Landkreis Friesland eine nachhaltige Lösung der mit diesem Bauvorhaben verbundenen neuen Parkplatzproblematik.

 

 


Bürgermeister Albers führt zur Beschlussvorlage aus. Hier sei die planungsrechtliche Frage zu beantworten, ob das geplante Verwaltungsgebäude sich nach § 34 BauGB einfüge. Ausgehend vom jetzigen Bestand füge sich das Gebäude ein, so dass das Einvernehmen zu erteilen sei, es sei denn, der Rat spreche sich für eine andere Nutzung aus und leite ein Bauleitplanverfahren ein.

 

Herr Udo Albers führt aus, dass Parkplätze in Jever ein rares Gut seien. Für ihn seien die Ausführungen bezüglich der Parkplätze nicht zufriedenstellend. Parkplätze seien für die Innenstadt wichtig. Die Festlegung der zu schaffenden Parkplätze müsste seines Erachtens Bestandteil der Einvernehmenserteilung sein. Er empfinde die Anzahl von 35 Parkplätzen als zu gering.

Der Vorsitzende erklärt dazu, dass man sich hier in einem Dilemma befinde. Die Frage der Parkplätze sei wichtig. Dr. Dehrendorf habe zugesichert, dass diese Problematik zufriedenstellend gelöst werde. Dieses sei protokolliert worden und damit gesichert. Dieses könne aber nicht mit der Einvernehmenserteilung verbunden werden. Das Einvernehmen könne nur versagt werden, wenn eine Planungsalternative vorliege. Dieses sei nicht der Fall. Bürgermeister Albers versichert, dass die Verwaltung die Parkplatzproblematik im Auge habe.  Er habe sich auch gewünscht, die Lösung der Parkplatzproblematik als Bedingung zum Einvernehmen zu verankern. Dieses sei rechtlich aber nicht zulässig. Andererseits wolle der Landkreis den Neubau des Verwaltungsgebäudes durch die intensive Bebauung des hinteren Grundstückes refinanzieren. Dieses sei nur möglich, wenn die Stadt Jever einen entsprechenden Bebauungsplan aufstelle. Wenn der Landkreis sein Zusage über die Lösung der Parkplatzproblematik nicht einhalte, habe die Stadt die Möglichkeit, den notwendigen Bebauungsplan nicht aufzustellen. 

 

Der Vorsitzende schlägt als Kompromiss vor, den Beschlussvorschlag zu erweitern und verliest seinen Vorschlag. Dieser findet die Zustimmung des Ausschusses, so dass er über folgende, erweiterte Beschlussempfehlung abstimmen lässt.