Bürgermeister Albers übernimmt die förmliche Verpflichtung.

 

Er weist die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten (siehe Anlage). Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.

 

Die Ratsmitglieder erhalten einen Auszug aus dem NKomVG mit den §§ 40 bis 42 ausgehändigt (siehe Anlage).