Sitzung: 17.11.2016 Rat der Stadt Jever
Bürgermeister Albers übernimmt die förmliche Verpflichtung.
Er weist die Ratsmitglieder auf die ihnen nach
den §§ 40 bis 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und
Vertretungsverbot) hin und verpflichtet sie gemäß § 60 NKomVG ihre Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu
beachten (siehe Anlage). Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird
durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.
Die Ratsmitglieder erhalten einen Auszug aus dem NKomVG mit den §§ 40
bis 42 ausgehändigt (siehe Anlage).