Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass bei den Tagesordnungspunkten 12.1, 12.2 und 12,3 die Benennung der Vertreter/-innen nach dem Proportionalverfahren Hare-Niemeyer erfolge. Bei den Tagesordnungspunkten 12.4 bis 12.9 habe dagegen eine Wahl zu erfolgen.

 

Herr Müller macht darauf aufmerksam, dass bei Tagesordnungspunkt 12.7 keine Wahl, sondern eine Abstimmung zu erfolgen habe.