Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mit dem in der Anlage beigefügten Beschluss wird gem. § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG die Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung für die Vertretung der Stadt Jever in Unternehmen und Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts festgesetzt.

 


Der Ratsvorsitzende führt kurz in den Sachverhalt der Beschlussvorlage ein.