Sitzung: 17.11.2016 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0005/2016-2021
Mit dem in der Anlage beigefügten Beschluss
wird gem. § 138 Abs. 7 und 8 NKomVG die Höhe der angemessenen
Aufwandsentschädigung für die Vertretung der Stadt Jever in Unternehmen und
Einrichtungen in einer Rechtsform des privaten Rechts festgesetzt.
Der Ratsvorsitzende führt kurz in den Sachverhalt der Beschlussvorlage ein.