Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 10

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweise.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 29 „Stadtmitte/Blaue Straße" – 2. Änderung eines Teilbereiches - nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Eine zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Beigeordneter Hartl trägt vor, die Stadt Jever sei mit der ersten Änderung des Bebauungsplanes in juristische Schwierigkeiten geraten, deswegen sei diese 2. Änderung notwendig geworden. Trotz der guten Vorbereitung durch die Verwaltung sehe seine Fraktion sich aufgrund der vorliegenden Einwendungen und Anträge sowie der entsprechenden Stellungnahmen nicht in der Lage, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen.

 

Beigeordneter Harms unterstützt die Bedenken des Herrn Hartl. Es gebe die Empfehlung des Oberverwaltungsgerichts, ein eingeschränktes Gewerbegebiet zuzulassen. Er könne nicht verstehen, weshalb dieser Kompromiss nicht gewählt werde. Aus diesem Grunde werde er gegen diesen Beschlussvorschlag stimmen.

 

Ratsfrau Glaum erklärt, sie habe in den Ausschusssitzungen ebenfalls bereits mehrfach ihre Bedenken gegen die vorgeschlagene Vorgehensweise vorgetragen. Der Vorschlag sei sicherlich nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet worden, dennoch werde ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt sodann: